Jamaika

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Regelmäßige Rechtsverletzungen

Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung

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