Afrika

3,84

Regelmäßige Rechtsverletzungen

Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr

Die Situation von Beschäftigten in Afrika hat sich gegenüber dem letzten Jahr verschlechtert, mit einem durchschnittlichen Rating von 3,84.

Burundi, die Zentralafrikanische Republik, Somalia und Südsudan waren nach wie vor von internen Konflikten geplagt, durch die sich die humanitäre Lage weiter verschlechtert hat und Millionen ohne ein Mindestmaß an Schutz dastanden.

In Burkina Faso, Tschad, Guinea, Mali und Sudan, wo in den letzten Jahren nach Putschen jeweils Militärregime eingesetzt wurden, wurden die bürgerlichen Freiheiten von Beschäftigten, wie etwa das Recht, sich friedlich zu versammeln und Zugang zur Justiz zu erhalten, stark beschnitten.

In Eswatini fand das Vorgehen der Regierung gegen die Opposition, einschließlich der Gewerkschaften, seinen traurigen Höhepunkt in der Ermordung eines prominenten Menschenrechtsanwalts, während die Behörden in Simbabwe Gewerkschaftsführer unerbittlich verfolgten und verhafteten. Für die Beschäftigten in Kamerun, Guinea-Bissau und Mauretanien war es äußerst schwierig, ihre kollektiven Rechte wahrzunehmen.

Auf einen Blick

95%

95% der Länder in Afrika haben das Streikrecht verletzt.

Unverändert gegenüber 2022
95%

95% der Länder in Afrika haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2022
93%

93% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

Unverändert gegenüber 2022
84%

84% der Länder in Afrika haben Beschäftigten den Zugang zur Justiz verweigert.

Gegenüber 90% im Jahr 2022
74%

74% der Länder in Afrika haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Gegenüber 79% im Jahr 2022
53%

53% der Länder in Afrika haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

Gegenüber 45% im Jahr 2022
40%

40% der Länder in Afrika haben Beschäftigte verhaftet und inhaftiert.

Gegenüber 36% im Jahr 2022
21%

In 21% der Länder in Afrika waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Gegenüber 31% im Jahr 2022

In Eswatini und Sierra Leone wurden Beschäftigte ermordet.

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

StreikrechtStrafverfolgung führender Gewerkschaftsvertreter*innen wegen Streikbeteiligung

95%

95% der Länder in Afrika haben das Streikrecht verletzt.

Unverändert gegenüber 2022

Strafverfolgung führender Gewerkschaftsvertreter*innen wegen Streikbeteiligung

Im März und April 2022 rief die staatliche Lehrergewerkschaft Syndicat des enseignants du Togo (SET) zu einem Streik auf, um höhere Löhne und Sozialleistungen sowie die Einstellung neuer Lehrkräfte zu fordern.

Die Regierung erklärte den Streik zunächst für illegal und verhaftete am 8. April 2022 drei führende Mitglieder der SET, anstatt, wie die Gewerkschaft vorgeschlagen hatte, in einen sozialen Dialog einzutreten. Per Erlass vom 25. April 2022 entließ der Minister für den öffentlichen Dienst dann 86 Lehrkräfte und 26 Referendar*innen wegen ihrer Teilnahme am Streik und fror willkürlich ihre Bankkonten ein, so dass diese seit April 2022 ohne Mittel dastanden. Mehrere Dutzend andere warteten noch immer auf ein Disziplinarverfahren.

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu GewerkschaftenAusschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

95%

95% der Länder in Afrika haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2022

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Burundi haben sich die Behörden geweigert, die von den Beschäftigten des informellen Sektors gegründeten Gewerkschaften zu registrieren. Nach den jüngsten Daten der ILO sind 87 Prozent der Erwerbsbevölkerung in Afrika informell beschäftigt.

Weltweit sind fast 2 Milliarden Menschen, d.h. 6 von 10 Arbeitnehmern, in der informellen Wirtschaft tätig.

Recht auf Tarifverhandlungen

93%

93% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

Unverändert gegenüber 2022

Recht auf Tarifverhandlungen

Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry in Guinea befanden sich 2023 wegen der Entlassung zweier gewählter Gewerkschaftsfunktionäre in einem laufenden Arbeitskonflikt.

Nachdem sie ein Jahr lang die Wiedereinstellung der beiden Gewerkschaftsvertreter gefordert hatten, machten die Beschäftigten am 26. Oktober 2021 eine Streikankündigung und forderten deren Wiedereinstellung sowie die erneute Achtung der Vereinigungsfreiheit. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, kündigten die Gewerkschaftsdelegierten für den 7. Dezember 2021 an, einen Streik auszurufen. Drei Tage später, am 10. Dezember, teilte die Hotelleitung den Beschäftigten mit, dass das gesamte Hotel wegen eines angeblichen Schimmelpilzbefalls für Reparaturarbeiten schließen müsse, weshalb Entlassungen erforderlich seien.

Das Hotel hatte zunächst keine Angaben zu den Einzelheiten der Entlassungen gemacht. Nach Protesten und Presseberichten erklärte sich die Hotelleitung jedoch bereit, den Beschäftigten während der Schließung 30 Prozent ihres Lohns zu zahlen. Nach weiteren Protestaktionen sah sich die Geschäftsleitung veranlasst, die Lohnzahlungen während der Schließung auf 50 Prozent zu erhöhen, aber die Beschäftigten verlangten weiterhin den vollen Lohn.

Nach der zunächst auf sechs Monate befristeten Schließung kündigte das Hotelmanagement des Sheraton Grand Conakry im August 2022 an, dass es die Verträge der meisten Beschäftigten bis zur Wiedereröffnung des Hotels kündigen werde. Bei den von der Regierung angeordneten Verhandlungen über die geplanten Entlassungen weigerten sich der Hoteleigentümer Palma Guinea und der Betreiber Marriott, der Arbeitnehmergewerkschaft FHTRC-ONSLG bzw. der guineischen Regierung Unterlagen mit Einzelheiten über das angebliche Schimmelproblem oder einen Zeitplan für dessen Beseitigung vorzulegen. Trotz des Vorschlags des guineischen Arbeitsinspektors und des Arbeitsministeriums, die Arbeitsplätze durch Verlängerung der „vorübergehenden Arbeitslosigkeit“ um bis zu zwei Jahre zu sichern, während das Hotel renoviert wird, weigerte sich die Hotelleitung, in gutem Glauben Verhandlungen aufzunehmen.

Recht auf Gerechtigkeit

84%

84% der Länder in Afrika haben Beschäftigten den Zugang zur Justiz verweigert.

Gegenüber 90% im Jahr 2022

Recht auf Gerechtigkeit

Drei Jahre nach ihrer ungerechtfertigten Entlassung bemühen sich Luximun Badal, Vorsitzender der Union of Post Office Workers Branch No. 2, und Shavindra Dinoo Sunassee, der ehemalige Vorsitzende der Airports of Mauritius Limited Employees Union, noch immer um ihre Wiedereinstellung.

Badal war am 18. Juni 2020 von Mauritius Post Ltd. entlassen worden, weil er angeblich eine einseitige Versetzung abgelehnt hatte. Zuvor war es zu Streitigkeiten über die Aushandlung eines neuen Tarifvertrags für die Postbediensteten gekommen, nachdem der vorherige Vertrag am 31. Dezember 2017 ausgelaufen war. Sunassee wurde einige Tage später von der Airports of Mauritius Ltd. entlassen, nachdem die Geschäftsleitung mehrfach versucht hatte, die Bedingungen eines Tarifvertrags einseitig zu ändern, wogegen sich Sunassee wehrte.

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten

74%

74% der Länder in Afrika haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Gegenüber 79% im Jahr 2022

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten

Im Juni 2022 richteten mit der Regierung der Zentralafrikanischen Republik kooperierende gelbe Gewerkschaften einen Appell an den Arbeitsminister, in dem sie die Aufhebung des Erlasses von 2003 forderten. Darin war festgelegt, welche Arbeitnehmerorganisationen im Land am repräsentativsten sind. Dieser direkte Appell an die Regierung unter völliger Missachtung der Repräsentativitätskriterien und der festgelegten Verfahren war ein klarer Versuch, eine echte Vertretung der Beschäftigten im dreigliedrigen sozialen Dialog - auch bei der Internationalen Arbeitskonferenz - zu verhindern. Der Arbeitsminister hat jedoch am 15. Juli 2022 dem Antrag der Arbeitnehmer stattgegeben und erklärt, dass ein rotierendes Vertretungssystem zwischen den verschiedenen Arbeitnehmerorganisationen eingeführt werden soll.

Recht auf bürgerliche Freiheiten

40%

40% der Länder in Afrika haben Beschäftigte verhaftet und inhaftiert.

Gegenüber 36% im Jahr 2022

Recht auf bürgerliche Freiheiten

In Guinea-Bissau werden seit 2022 die Wohnungen von zwei führenden Vertretern der União Nacional dos Trabalhadores da Guiné-Central Sindical (UNTG-CS), Generalsekretär Júlio António Mendonça und stellvertretender Generalsekretär Yasser Turé, observiert. Die beiden Gewerkschaftsführer haben beobachtet, wie unbekannte Autos mit getönten Scheiben ständig in der Umgebung ihrer Wohnsitze patrouillierten und wie vermummte Männer in Uniform ihre Häuser überwachten. Außerdem erhielten Mendonça und Turé Nachrichten mit Gewaltdrohungen. Nach Angaben der UNTG-CS ist dies nicht das erste Mal, dass derartige Drohungen gegen Gewerkschafter ausgesprochen wurden.

Morde

In Eswatini und Sierra Leone wurden Beschäftigte ermordet.

Morde

In Eswatini wurde der Menschen- und Gewerkschaftsrechtsanwalt und politische Aktivist Thulani Maseko am 21. Januar 2023 in seinem Haus in Manzini vor den Augen seiner Familie von unbekannten Bewaffneten erschossen.

Von 2012 bis 2015 hatte sich Maseko für die Rechte des Trade Union Congress of Eswatini (TUCOSWA) eingesetzt, nachdem dieser von der Regierung aus dem Gewerkschaftsregister gestrichen worden war. In der Folgezeit beriet er die Gewerkschaftsbewegung in Eswatini juristisch. Außerdem war er Vorsitzender des Multi-Stakeholder-Forums (MSF), das progressive Gruppen vertrat, die sich nach dem Verbot politischer Parteien für die Demokratie in Eswatini einsetzten.

In der afrikanischen Region hat das Militärregime in Guinea die Rechte arbeitender Menschen massiv untergraben.Kena Betancur / via AFP

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