Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften

The security services and employers in Israel use the threat
58%77%

Der Prozentsatz der Länder, die Beschäftigte vom arbeitsrechtlichen Schutz ausschließen, hat sich von 58% im Jahr 2014 auf 77% im Jahr 2022 erhöht.

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften

Vom Arbeitsschutz ausgeschlossen: Arbeitsmigrant*innen, Beschäftigte im öffentlichen Sektor und in Freien Exportzonen

Nach den internationalen Arbeitsnormen haben ausnahmslos alle Wanderarbeitskräfte das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Im Jahr 2022 waren in 115 von 148 Ländern bestimmte Kategorien von Erwerbstätigen von diesem Recht ausgeschlossen, häufig auf der Grundlage ihres Beschäftigungsstatus.

Wanderarbeitskräfte, Hausangestellte, Leiharbeitskräfte, Beschäftigte in der informellen und in der Plattformwirtschaft fielen in der Regel nicht in den Geltungsbereich des Arbeitsrechts. Bestimmten Kategorien von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in Sonderwirtschaftszonen wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert.

Wanderarbeitskräfte

Die arabische Region ist weltweit eine der wichtigsten Zielregionen für Wanderarbeitskräfte. Schätzungen zufolge gibt es in den Ländern des Golf-Kooperationsrates (GCC) sowie in Jordanien und Libanon 35 Millionen internationale Migrant*innen, von denen 31 Frauen sind.

Der Ausländeranteil an der erwerbstätigen Bevölkerung in den GCC-Ländern gehört mit durchschnittlich 70,4% den höchsten in der Welt und liegt in den einzelnen Ländern zwischen 56 und 93%. Viele dieser Wanderarbeitskräfte sind gering Qualifizierte in Sektoren wie dem Bau- oder Gastgewerbe oder Hausangestellte. Die meisten von ihnen kommen aus Asien, viele aber auch aus afrikanischen Ländern wie Ägypten, Äthiopien, Kenia und Uganda.

Während Katar und Saudi-Arabien einige wichtige Reformen zur Abschaffung der Kafala vorgenommen haben, stützten sich andere Länder in der Region nach wie vor stark auf dieses System der modernen Sklaverei und hielten daran fest, dass Migrant*innen, also die große Mehrheit ihrer Arbeitskräfte, vom Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen ausgeschlossen sind.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor in einigen Ländern verweigert.

Freie Exportzonen

Auch in den berüchtigten Sonderwirtschaftszonen wird den Arbeiter*innen häufig das Recht auf Vereinigungsfreiheit vorenthalten, da der Arbeitsschutz dort entweder reduziert ist oder überhaupt nicht gilt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Gewerkschaftsfeindliche Praktiken haben dazu geführt, dass mehr und mehr Beschäftigte daran gehindert wurden, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten. Gewerkschaftsfeindlichkeit bezieht sich auf eine Vielzahl von Arbeitgeberpraktiken, die darauf abzielen, die Funktionsweise von Gewerkschaften zu behindern und zu stören oder die Gründung von Gewerkschaften oder deren Bemühungen um Mitgliederwerbung am Arbeitsplatz zu unterbinden. Das Recht von Arbeitnehmerorganisationen auf den angemessenen Schutz vor jeglicher Einmischung der Arbeitgeber in ihre Bildung, Tätigkeit und Verwaltung ist in ILO-Übereinkommen 98 verankert. In der Praxis haben jedoch zahlreiche Arbeitgeber hinterhältige und illegale Taktiken angewandt, um die Gründung von Gewerkschaften am Arbeitsplatz zu verhindern und Gewerkschaftsaktivitäten unmöglich zu machen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nahost/Nordafrika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nach türkischem Recht waren leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes, Justizbeamte und Gefängnisbedienstete vom Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Auf den Bahamas war das Gefängnispersonal von den Rechtsvorschriften über das Vereinigungsrecht ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Zuckerfabrik Taboga in der Provinz Guanacaste, dem wichtigsten Zuckerrohr-Anbaugebiet Costa Ricas, beschäftigt jedes Jahr Hunderte von Menschen, überwiegend aus dem benachbarten Nicaragua, als Erntehelfer.

Die örtliche Gewerkschaft SINTRAICA, eine Mitgliedsorganisation der IUL, forderte die Unternehmensleitung, das Arbeitsministerium und die zuständigen Behörden auf, die Arbeitnehmerrechte bei Ingenio Taboga, einem Unternehmen der Agrarindustrie, zu respektieren und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitskräfte zu verbessern, unter anderem durch die Einhaltung des Tarifvertrags über die Vergabe von Unteraufträgen und Leiharbeit. Für Wanderarbeitskräfte in dieser Branche ist es nach wie vor schwierig, einer Gewerkschaft beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Bekleidungssektor, der einen Großteil der Exportwirtschaft Bangladeschs ausmacht, durften über 500.000 Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten, so dass sie keine echte Möglichkeit hatten, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Lage verschlimmerte sich noch, als das Arbeitsgesetz für Freie Exportzonen (ELA) aus dem Jahr 2019 in Kraft trat, das besagt, dass die Beschäftigten nur einem Arbeiterwohlfahrtsverband (WWA) angehören können, der allerdings kein echtes Recht auf Tarifverhandlungen hat. Innerhalb der FEZ ist es den Beschäftigten strengstens untersagt, Proteste zu organisieren, und jegliche Art von Protest wird von den FEZ-Behörden häufig mit gewalttätigen Sanktionen geahndet.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Japan sind Feuerwehrleute und Gefängnispersonal nach wie vor vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 entließ Goundar Shipping, eine große Reederei auf den Fidschi-Inseln, drei philippinische Seeleute, nachdem diese angegeben hatten, dass sie frei nehmen wollten, um mit Gewerkschaftsvertretern über ihre Rechte zu sprechen und darüber, wie sie nach Hause kommen könnten. Sie gehörten zu einer Gruppe von mehr als 20 philippinischen Seeleuten, die für den Betrieb und die Wartung der Passagier- und Frachtfähren nach Fidschi geholt wurden. Es wurden ihnen angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen versprochen. Als sie ankamen, teilte das Unternehmen den Seeleuten mit, dass sie 60-70% weniger Lohn erhalten würden als versprochen.Da viele der Seeleute sich kein Rückflugticket leisten konnten, erklärten sie sich bereit, bei dem Unternehmen zu bleiben, und erhielten neue Zusagen für die Rückführung nach einem weiteren Arbeitsjahr. Das Unternehmen erklärte dann, dass Flüge und Kosten für die Quarantäne aufgrund von Covid zu teuer seien, und weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Seeleute nach Hause zu bringen. Die Seeleute hatten im September 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 bei den fidschianischen Behörden offiziell Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg. Seeleute, die unter harten Bedingungen und monatelang isoliert auf Schiffen arbeiten, gehören zu den am stärksten gefährdeten Beschäftigtengruppen und haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Gesetzgebung in Ruanda verbietet es politischen Amtsinhaber*innen und Bediensteten der Sicherheitsdienste nach wie vor, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In den Vereinigten Arabischen Emiraten machten ausländische Arbeitskräfte 89% der Belegschaft aus. Im Kafala-System ist jeder Versuch, einem Arbeitgeber in den VAE zu entkommen oder zu fliehen, strafbar. Geflüchtete Beschäftigte werden inhaftiert, deportiert und müssen erhebliche finanzielle Kosten aufbringen, unter anderem müssen sie ihren Arbeitgebern die Sponsoring-Gebühren zurückzahlen, ohne den verdienten Lohn zu erhalten.

Horrende Berichte über Misshandlungen wurden aufgedeckt, wie der Fall einer nepalesischen Frau, die als Hausangestellte in einem Haushalt in Dubai arbeitete und wiederholt von ihrem Arbeitgeber, seinem Sohn und deren Verwandten sexuell missbraucht wurde. Da sie nicht fliehen konnte, versuchte die 28-Jährige zweimal, sich umzubringen. Sie versuchte auch, aus dem Haus zu fliehen, aber vergeblich. Schließlich ging sie auf die Forderungen ihres Arbeitgebers ein, in der Hoffnung, dass ihr dies zur Flucht verhelfen würde. Nach zwei Jahren körperlicher und seelischer Ausbeutung konnte sie nach Hause zurückkehren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Juni 2021 wurden 700 Wanderarbeitskräfte aus Afrika in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert, ohne Zugang zu rechtlicher Beratung oder medizinischer Versorgung. Anschließend wurden sie abgeschoben. In den VAE wurden Wanderarbeitskräften im Jahr 2021 häufig die rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne bzw. die angemessene Bezahlung von Überstunden verweigert.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Am 1. Oktober 2021 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai EXPO eröffnet, eine sechsmonatige Weltausstellung, die 25 Millionen Besucher verzeichnete.

Trotz entsprechender Zusagen der Regierung litten Wanderarbeitskräfte im ganzen Land weiterhin unter schwerem und häufigem Missbrauch. Die fast acht Millionen Beschäftigten in den VAE liefen nach wie vor Gefahr, durch die Beschäftigung im ausbeuterischen Kafala-System schwer missbraucht zu werden, da die Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und die Freiheit der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber zu wechseln, eingeschränkt ist. Zu den am häufigsten gemeldeten Missständen gehörten die Arbeitsbedingungen (76%), unsichere und unzureichende Unterbringung (56%), willkürliche Verweigerung von Freiheiten (42%), Gesundheit und Sicherheit (39%), verbale/physische Misshandlung (13%), Menschenhandel (5%), Todesfälle (5%) und Verletzungen (4%).

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Saudi-Arabien hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen durchlaufen, und am 14. März 2021 traten Gesetzesreformen in Kraft.

Mit den Reformen wurden die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz zu wechseln, erleichtert. Es ist auch keine Erlaubnis des Arbeitgebers für das Verlassen des Landes mehr erforderlich. Eine weitere wichtige Reform war die der Arbeitsgerichte in Saudi-Arabien, die automatisiert wurden, um eine zügige und wirksame Rechtsprechung zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. Jahrzehntelang wurden Einschränkungen der Mobilität von Arbeitgebern genutzt, um Wanderarbeitnehmer auszubeuten und zu missbrauchen.

Diese Entwicklungen waren daher mit Spannung erwartet worden und stellten einen großen Schritt für Millionen von Wanderarbeitnehmern im Land dar. Allerdings wurden mit der Reform nicht alle seit langem bestehenden Probleme angegangen, da sie nur für rund 6,7 Millionen Wanderarbeitskräfte gilt. 3,6 Millionen Hausangestellte, Landarbeiter*innen, Hirten, Hauswächter sowie private Fahrer sind weiterhin ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält die Reform nach wie vor Beschränkungen, wonach Erwerbstätige die Vormundschaft erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit oder bei Ablauf des Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Vormundes wechseln können. Für Hausangestellte gelten restriktivere Bedingungen für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Außerdem wurden - insbesondere für Hausangestellte - mit der Reform nicht alle Beschränkungen für Ausreise- und Wiedereinreisevisa aufgehoben.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs). Darüber hinaus erhalten Hausangestellte jetzt einen Standardarbeitsvertrag und Lohnabrechnungen von ihren Arbeitgebern.

Am 20. März 2021 trat Katars diskriminierungsfreier Mindestlohn für Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reformen Arbeitsgerichte eingerichtet, um Beschwerden über die Nichtzahlung von Löhnen zu klären, und es wurde ein Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Beschäftigte geschaffen.

Auf betrieblicher Ebene wurden Arbeitnehmerausschüsse gewählt, die sich mit den Beschwerden der von Arbeitnehmer*innen befassen, während auf sektoraler Ebene (u. a. im Gastgewerbe, dem Bausektor, Sicherheit und Verkehr) paritätische Ausschüsse eingerichtet wurden.

Und schließlich hat Katar ein Streitbeilegungssystem eingeführt, das auch Wanderarbeitskräften zugänglich ist.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Der Zugang von Palästinenser*innen zu Arbeit in Israel und den illegalen Siedlungen wird mit einem repressiven Genehmigungssystem, Sicherheitskontrollen und Checkpoints streng kontrolliert. Nur Palästinenser*innen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können von israelischen Unternehmen „legal“ beschäftigt werden. Von den schätzungsweise 133.000 palästinensischen Beschäftigten in Israel und den illegalen Siedlungen hatten rund 94.000 eine Arbeitserlaubnis. Die überwältigende Mehrheit (99%) der Inhaber einer Erlaubnis sind Männer, die zumeist im Baugewerbe arbeiten.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgestellt, können aber jederzeit willkürlich von den Arbeitgebern oder den israelischen Sicherheitsdiensten gestrichen werden. Die Arbeitgeber haben häufig mit der Annullierung von Genehmigungen gedroht, um Beschäftigte zu disziplinieren, die Gewerkschaften beitreten, ihre Rechte einfordern oder sich in irgendeiner Form politisch engagieren.

Afrika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nach türkischem Recht waren leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes, Justizbeamte und Gefängnisbedienstete vom Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Auf den Bahamas war das Gefängnispersonal von den Rechtsvorschriften über das Vereinigungsrecht ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Zuckerfabrik Taboga in der Provinz Guanacaste, dem wichtigsten Zuckerrohr-Anbaugebiet Costa Ricas, beschäftigt jedes Jahr Hunderte von Menschen, überwiegend aus dem benachbarten Nicaragua, als Erntehelfer.

Die örtliche Gewerkschaft SINTRAICA, eine Mitgliedsorganisation der IUL, forderte die Unternehmensleitung, das Arbeitsministerium und die zuständigen Behörden auf, die Arbeitnehmerrechte bei Ingenio Taboga, einem Unternehmen der Agrarindustrie, zu respektieren und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitskräfte zu verbessern, unter anderem durch die Einhaltung des Tarifvertrags über die Vergabe von Unteraufträgen und Leiharbeit. Für Wanderarbeitskräfte in dieser Branche ist es nach wie vor schwierig, einer Gewerkschaft beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Bekleidungssektor, der einen Großteil der Exportwirtschaft Bangladeschs ausmacht, durften über 500.000 Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten, so dass sie keine echte Möglichkeit hatten, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Lage verschlimmerte sich noch, als das Arbeitsgesetz für Freie Exportzonen (ELA) aus dem Jahr 2019 in Kraft trat, das besagt, dass die Beschäftigten nur einem Arbeiterwohlfahrtsverband (WWA) angehören können, der allerdings kein echtes Recht auf Tarifverhandlungen hat. Innerhalb der FEZ ist es den Beschäftigten strengstens untersagt, Proteste zu organisieren, und jegliche Art von Protest wird von den FEZ-Behörden häufig mit gewalttätigen Sanktionen geahndet.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Japan sind Feuerwehrleute und Gefängnispersonal nach wie vor vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 entließ Goundar Shipping, eine große Reederei auf den Fidschi-Inseln, drei philippinische Seeleute, nachdem diese angegeben hatten, dass sie frei nehmen wollten, um mit Gewerkschaftsvertretern über ihre Rechte zu sprechen und darüber, wie sie nach Hause kommen könnten. Sie gehörten zu einer Gruppe von mehr als 20 philippinischen Seeleuten, die für den Betrieb und die Wartung der Passagier- und Frachtfähren nach Fidschi geholt wurden. Es wurden ihnen angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen versprochen. Als sie ankamen, teilte das Unternehmen den Seeleuten mit, dass sie 60-70% weniger Lohn erhalten würden als versprochen.Da viele der Seeleute sich kein Rückflugticket leisten konnten, erklärten sie sich bereit, bei dem Unternehmen zu bleiben, und erhielten neue Zusagen für die Rückführung nach einem weiteren Arbeitsjahr. Das Unternehmen erklärte dann, dass Flüge und Kosten für die Quarantäne aufgrund von Covid zu teuer seien, und weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Seeleute nach Hause zu bringen. Die Seeleute hatten im September 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 bei den fidschianischen Behörden offiziell Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg. Seeleute, die unter harten Bedingungen und monatelang isoliert auf Schiffen arbeiten, gehören zu den am stärksten gefährdeten Beschäftigtengruppen und haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Gesetzgebung in Ruanda verbietet es politischen Amtsinhaber*innen und Bediensteten der Sicherheitsdienste nach wie vor, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In den Vereinigten Arabischen Emiraten machten ausländische Arbeitskräfte 89% der Belegschaft aus. Im Kafala-System ist jeder Versuch, einem Arbeitgeber in den VAE zu entkommen oder zu fliehen, strafbar. Geflüchtete Beschäftigte werden inhaftiert, deportiert und müssen erhebliche finanzielle Kosten aufbringen, unter anderem müssen sie ihren Arbeitgebern die Sponsoring-Gebühren zurückzahlen, ohne den verdienten Lohn zu erhalten.

Horrende Berichte über Misshandlungen wurden aufgedeckt, wie der Fall einer nepalesischen Frau, die als Hausangestellte in einem Haushalt in Dubai arbeitete und wiederholt von ihrem Arbeitgeber, seinem Sohn und deren Verwandten sexuell missbraucht wurde. Da sie nicht fliehen konnte, versuchte die 28-Jährige zweimal, sich umzubringen. Sie versuchte auch, aus dem Haus zu fliehen, aber vergeblich. Schließlich ging sie auf die Forderungen ihres Arbeitgebers ein, in der Hoffnung, dass ihr dies zur Flucht verhelfen würde. Nach zwei Jahren körperlicher und seelischer Ausbeutung konnte sie nach Hause zurückkehren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Juni 2021 wurden 700 Wanderarbeitskräfte aus Afrika in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert, ohne Zugang zu rechtlicher Beratung oder medizinischer Versorgung. Anschließend wurden sie abgeschoben. In den VAE wurden Wanderarbeitskräften im Jahr 2021 häufig die rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne bzw. die angemessene Bezahlung von Überstunden verweigert.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Am 1. Oktober 2021 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai EXPO eröffnet, eine sechsmonatige Weltausstellung, die 25 Millionen Besucher verzeichnete.

Trotz entsprechender Zusagen der Regierung litten Wanderarbeitskräfte im ganzen Land weiterhin unter schwerem und häufigem Missbrauch. Die fast acht Millionen Beschäftigten in den VAE liefen nach wie vor Gefahr, durch die Beschäftigung im ausbeuterischen Kafala-System schwer missbraucht zu werden, da die Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und die Freiheit der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber zu wechseln, eingeschränkt ist. Zu den am häufigsten gemeldeten Missständen gehörten die Arbeitsbedingungen (76%), unsichere und unzureichende Unterbringung (56%), willkürliche Verweigerung von Freiheiten (42%), Gesundheit und Sicherheit (39%), verbale/physische Misshandlung (13%), Menschenhandel (5%), Todesfälle (5%) und Verletzungen (4%).

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Saudi-Arabien hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen durchlaufen, und am 14. März 2021 traten Gesetzesreformen in Kraft.

Mit den Reformen wurden die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz zu wechseln, erleichtert. Es ist auch keine Erlaubnis des Arbeitgebers für das Verlassen des Landes mehr erforderlich. Eine weitere wichtige Reform war die der Arbeitsgerichte in Saudi-Arabien, die automatisiert wurden, um eine zügige und wirksame Rechtsprechung zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. Jahrzehntelang wurden Einschränkungen der Mobilität von Arbeitgebern genutzt, um Wanderarbeitnehmer auszubeuten und zu missbrauchen.

Diese Entwicklungen waren daher mit Spannung erwartet worden und stellten einen großen Schritt für Millionen von Wanderarbeitnehmern im Land dar. Allerdings wurden mit der Reform nicht alle seit langem bestehenden Probleme angegangen, da sie nur für rund 6,7 Millionen Wanderarbeitskräfte gilt. 3,6 Millionen Hausangestellte, Landarbeiter*innen, Hirten, Hauswächter sowie private Fahrer sind weiterhin ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält die Reform nach wie vor Beschränkungen, wonach Erwerbstätige die Vormundschaft erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit oder bei Ablauf des Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Vormundes wechseln können. Für Hausangestellte gelten restriktivere Bedingungen für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Außerdem wurden - insbesondere für Hausangestellte - mit der Reform nicht alle Beschränkungen für Ausreise- und Wiedereinreisevisa aufgehoben.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs). Darüber hinaus erhalten Hausangestellte jetzt einen Standardarbeitsvertrag und Lohnabrechnungen von ihren Arbeitgebern.

Am 20. März 2021 trat Katars diskriminierungsfreier Mindestlohn für Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reformen Arbeitsgerichte eingerichtet, um Beschwerden über die Nichtzahlung von Löhnen zu klären, und es wurde ein Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Beschäftigte geschaffen.

Auf betrieblicher Ebene wurden Arbeitnehmerausschüsse gewählt, die sich mit den Beschwerden der von Arbeitnehmer*innen befassen, während auf sektoraler Ebene (u. a. im Gastgewerbe, dem Bausektor, Sicherheit und Verkehr) paritätische Ausschüsse eingerichtet wurden.

Und schließlich hat Katar ein Streitbeilegungssystem eingeführt, das auch Wanderarbeitskräften zugänglich ist.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Der Zugang von Palästinenser*innen zu Arbeit in Israel und den illegalen Siedlungen wird mit einem repressiven Genehmigungssystem, Sicherheitskontrollen und Checkpoints streng kontrolliert. Nur Palästinenser*innen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können von israelischen Unternehmen „legal“ beschäftigt werden. Von den schätzungsweise 133.000 palästinensischen Beschäftigten in Israel und den illegalen Siedlungen hatten rund 94.000 eine Arbeitserlaubnis. Die überwältigende Mehrheit (99%) der Inhaber einer Erlaubnis sind Männer, die zumeist im Baugewerbe arbeiten.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgestellt, können aber jederzeit willkürlich von den Arbeitgebern oder den israelischen Sicherheitsdiensten gestrichen werden. Die Arbeitgeber haben häufig mit der Annullierung von Genehmigungen gedroht, um Beschäftigte zu disziplinieren, die Gewerkschaften beitreten, ihre Rechte einfordern oder sich in irgendeiner Form politisch engagieren.

Asien/Pazifik

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nach türkischem Recht waren leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes, Justizbeamte und Gefängnisbedienstete vom Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Auf den Bahamas war das Gefängnispersonal von den Rechtsvorschriften über das Vereinigungsrecht ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Zuckerfabrik Taboga in der Provinz Guanacaste, dem wichtigsten Zuckerrohr-Anbaugebiet Costa Ricas, beschäftigt jedes Jahr Hunderte von Menschen, überwiegend aus dem benachbarten Nicaragua, als Erntehelfer.

Die örtliche Gewerkschaft SINTRAICA, eine Mitgliedsorganisation der IUL, forderte die Unternehmensleitung, das Arbeitsministerium und die zuständigen Behörden auf, die Arbeitnehmerrechte bei Ingenio Taboga, einem Unternehmen der Agrarindustrie, zu respektieren und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitskräfte zu verbessern, unter anderem durch die Einhaltung des Tarifvertrags über die Vergabe von Unteraufträgen und Leiharbeit. Für Wanderarbeitskräfte in dieser Branche ist es nach wie vor schwierig, einer Gewerkschaft beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Bekleidungssektor, der einen Großteil der Exportwirtschaft Bangladeschs ausmacht, durften über 500.000 Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten, so dass sie keine echte Möglichkeit hatten, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Lage verschlimmerte sich noch, als das Arbeitsgesetz für Freie Exportzonen (ELA) aus dem Jahr 2019 in Kraft trat, das besagt, dass die Beschäftigten nur einem Arbeiterwohlfahrtsverband (WWA) angehören können, der allerdings kein echtes Recht auf Tarifverhandlungen hat. Innerhalb der FEZ ist es den Beschäftigten strengstens untersagt, Proteste zu organisieren, und jegliche Art von Protest wird von den FEZ-Behörden häufig mit gewalttätigen Sanktionen geahndet.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Japan sind Feuerwehrleute und Gefängnispersonal nach wie vor vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 entließ Goundar Shipping, eine große Reederei auf den Fidschi-Inseln, drei philippinische Seeleute, nachdem diese angegeben hatten, dass sie frei nehmen wollten, um mit Gewerkschaftsvertretern über ihre Rechte zu sprechen und darüber, wie sie nach Hause kommen könnten. Sie gehörten zu einer Gruppe von mehr als 20 philippinischen Seeleuten, die für den Betrieb und die Wartung der Passagier- und Frachtfähren nach Fidschi geholt wurden. Es wurden ihnen angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen versprochen. Als sie ankamen, teilte das Unternehmen den Seeleuten mit, dass sie 60-70% weniger Lohn erhalten würden als versprochen.Da viele der Seeleute sich kein Rückflugticket leisten konnten, erklärten sie sich bereit, bei dem Unternehmen zu bleiben, und erhielten neue Zusagen für die Rückführung nach einem weiteren Arbeitsjahr. Das Unternehmen erklärte dann, dass Flüge und Kosten für die Quarantäne aufgrund von Covid zu teuer seien, und weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Seeleute nach Hause zu bringen. Die Seeleute hatten im September 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 bei den fidschianischen Behörden offiziell Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg. Seeleute, die unter harten Bedingungen und monatelang isoliert auf Schiffen arbeiten, gehören zu den am stärksten gefährdeten Beschäftigtengruppen und haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Gesetzgebung in Ruanda verbietet es politischen Amtsinhaber*innen und Bediensteten der Sicherheitsdienste nach wie vor, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In den Vereinigten Arabischen Emiraten machten ausländische Arbeitskräfte 89% der Belegschaft aus. Im Kafala-System ist jeder Versuch, einem Arbeitgeber in den VAE zu entkommen oder zu fliehen, strafbar. Geflüchtete Beschäftigte werden inhaftiert, deportiert und müssen erhebliche finanzielle Kosten aufbringen, unter anderem müssen sie ihren Arbeitgebern die Sponsoring-Gebühren zurückzahlen, ohne den verdienten Lohn zu erhalten.

Horrende Berichte über Misshandlungen wurden aufgedeckt, wie der Fall einer nepalesischen Frau, die als Hausangestellte in einem Haushalt in Dubai arbeitete und wiederholt von ihrem Arbeitgeber, seinem Sohn und deren Verwandten sexuell missbraucht wurde. Da sie nicht fliehen konnte, versuchte die 28-Jährige zweimal, sich umzubringen. Sie versuchte auch, aus dem Haus zu fliehen, aber vergeblich. Schließlich ging sie auf die Forderungen ihres Arbeitgebers ein, in der Hoffnung, dass ihr dies zur Flucht verhelfen würde. Nach zwei Jahren körperlicher und seelischer Ausbeutung konnte sie nach Hause zurückkehren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Juni 2021 wurden 700 Wanderarbeitskräfte aus Afrika in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert, ohne Zugang zu rechtlicher Beratung oder medizinischer Versorgung. Anschließend wurden sie abgeschoben. In den VAE wurden Wanderarbeitskräften im Jahr 2021 häufig die rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne bzw. die angemessene Bezahlung von Überstunden verweigert.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Am 1. Oktober 2021 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai EXPO eröffnet, eine sechsmonatige Weltausstellung, die 25 Millionen Besucher verzeichnete.

Trotz entsprechender Zusagen der Regierung litten Wanderarbeitskräfte im ganzen Land weiterhin unter schwerem und häufigem Missbrauch. Die fast acht Millionen Beschäftigten in den VAE liefen nach wie vor Gefahr, durch die Beschäftigung im ausbeuterischen Kafala-System schwer missbraucht zu werden, da die Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und die Freiheit der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber zu wechseln, eingeschränkt ist. Zu den am häufigsten gemeldeten Missständen gehörten die Arbeitsbedingungen (76%), unsichere und unzureichende Unterbringung (56%), willkürliche Verweigerung von Freiheiten (42%), Gesundheit und Sicherheit (39%), verbale/physische Misshandlung (13%), Menschenhandel (5%), Todesfälle (5%) und Verletzungen (4%).

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Saudi-Arabien hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen durchlaufen, und am 14. März 2021 traten Gesetzesreformen in Kraft.

Mit den Reformen wurden die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz zu wechseln, erleichtert. Es ist auch keine Erlaubnis des Arbeitgebers für das Verlassen des Landes mehr erforderlich. Eine weitere wichtige Reform war die der Arbeitsgerichte in Saudi-Arabien, die automatisiert wurden, um eine zügige und wirksame Rechtsprechung zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. Jahrzehntelang wurden Einschränkungen der Mobilität von Arbeitgebern genutzt, um Wanderarbeitnehmer auszubeuten und zu missbrauchen.

Diese Entwicklungen waren daher mit Spannung erwartet worden und stellten einen großen Schritt für Millionen von Wanderarbeitnehmern im Land dar. Allerdings wurden mit der Reform nicht alle seit langem bestehenden Probleme angegangen, da sie nur für rund 6,7 Millionen Wanderarbeitskräfte gilt. 3,6 Millionen Hausangestellte, Landarbeiter*innen, Hirten, Hauswächter sowie private Fahrer sind weiterhin ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält die Reform nach wie vor Beschränkungen, wonach Erwerbstätige die Vormundschaft erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit oder bei Ablauf des Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Vormundes wechseln können. Für Hausangestellte gelten restriktivere Bedingungen für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Außerdem wurden - insbesondere für Hausangestellte - mit der Reform nicht alle Beschränkungen für Ausreise- und Wiedereinreisevisa aufgehoben.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs). Darüber hinaus erhalten Hausangestellte jetzt einen Standardarbeitsvertrag und Lohnabrechnungen von ihren Arbeitgebern.

Am 20. März 2021 trat Katars diskriminierungsfreier Mindestlohn für Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reformen Arbeitsgerichte eingerichtet, um Beschwerden über die Nichtzahlung von Löhnen zu klären, und es wurde ein Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Beschäftigte geschaffen.

Auf betrieblicher Ebene wurden Arbeitnehmerausschüsse gewählt, die sich mit den Beschwerden der von Arbeitnehmer*innen befassen, während auf sektoraler Ebene (u. a. im Gastgewerbe, dem Bausektor, Sicherheit und Verkehr) paritätische Ausschüsse eingerichtet wurden.

Und schließlich hat Katar ein Streitbeilegungssystem eingeführt, das auch Wanderarbeitskräften zugänglich ist.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Der Zugang von Palästinenser*innen zu Arbeit in Israel und den illegalen Siedlungen wird mit einem repressiven Genehmigungssystem, Sicherheitskontrollen und Checkpoints streng kontrolliert. Nur Palästinenser*innen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können von israelischen Unternehmen „legal“ beschäftigt werden. Von den schätzungsweise 133.000 palästinensischen Beschäftigten in Israel und den illegalen Siedlungen hatten rund 94.000 eine Arbeitserlaubnis. Die überwältigende Mehrheit (99%) der Inhaber einer Erlaubnis sind Männer, die zumeist im Baugewerbe arbeiten.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgestellt, können aber jederzeit willkürlich von den Arbeitgebern oder den israelischen Sicherheitsdiensten gestrichen werden. Die Arbeitgeber haben häufig mit der Annullierung von Genehmigungen gedroht, um Beschäftigte zu disziplinieren, die Gewerkschaften beitreten, ihre Rechte einfordern oder sich in irgendeiner Form politisch engagieren.

Gesamtamerika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nach türkischem Recht waren leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes, Justizbeamte und Gefängnisbedienstete vom Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Auf den Bahamas war das Gefängnispersonal von den Rechtsvorschriften über das Vereinigungsrecht ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Zuckerfabrik Taboga in der Provinz Guanacaste, dem wichtigsten Zuckerrohr-Anbaugebiet Costa Ricas, beschäftigt jedes Jahr Hunderte von Menschen, überwiegend aus dem benachbarten Nicaragua, als Erntehelfer.

Die örtliche Gewerkschaft SINTRAICA, eine Mitgliedsorganisation der IUL, forderte die Unternehmensleitung, das Arbeitsministerium und die zuständigen Behörden auf, die Arbeitnehmerrechte bei Ingenio Taboga, einem Unternehmen der Agrarindustrie, zu respektieren und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitskräfte zu verbessern, unter anderem durch die Einhaltung des Tarifvertrags über die Vergabe von Unteraufträgen und Leiharbeit. Für Wanderarbeitskräfte in dieser Branche ist es nach wie vor schwierig, einer Gewerkschaft beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Bekleidungssektor, der einen Großteil der Exportwirtschaft Bangladeschs ausmacht, durften über 500.000 Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten, so dass sie keine echte Möglichkeit hatten, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Lage verschlimmerte sich noch, als das Arbeitsgesetz für Freie Exportzonen (ELA) aus dem Jahr 2019 in Kraft trat, das besagt, dass die Beschäftigten nur einem Arbeiterwohlfahrtsverband (WWA) angehören können, der allerdings kein echtes Recht auf Tarifverhandlungen hat. Innerhalb der FEZ ist es den Beschäftigten strengstens untersagt, Proteste zu organisieren, und jegliche Art von Protest wird von den FEZ-Behörden häufig mit gewalttätigen Sanktionen geahndet.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Japan sind Feuerwehrleute und Gefängnispersonal nach wie vor vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 entließ Goundar Shipping, eine große Reederei auf den Fidschi-Inseln, drei philippinische Seeleute, nachdem diese angegeben hatten, dass sie frei nehmen wollten, um mit Gewerkschaftsvertretern über ihre Rechte zu sprechen und darüber, wie sie nach Hause kommen könnten. Sie gehörten zu einer Gruppe von mehr als 20 philippinischen Seeleuten, die für den Betrieb und die Wartung der Passagier- und Frachtfähren nach Fidschi geholt wurden. Es wurden ihnen angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen versprochen. Als sie ankamen, teilte das Unternehmen den Seeleuten mit, dass sie 60-70% weniger Lohn erhalten würden als versprochen.Da viele der Seeleute sich kein Rückflugticket leisten konnten, erklärten sie sich bereit, bei dem Unternehmen zu bleiben, und erhielten neue Zusagen für die Rückführung nach einem weiteren Arbeitsjahr. Das Unternehmen erklärte dann, dass Flüge und Kosten für die Quarantäne aufgrund von Covid zu teuer seien, und weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Seeleute nach Hause zu bringen. Die Seeleute hatten im September 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 bei den fidschianischen Behörden offiziell Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg. Seeleute, die unter harten Bedingungen und monatelang isoliert auf Schiffen arbeiten, gehören zu den am stärksten gefährdeten Beschäftigtengruppen und haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Gesetzgebung in Ruanda verbietet es politischen Amtsinhaber*innen und Bediensteten der Sicherheitsdienste nach wie vor, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In den Vereinigten Arabischen Emiraten machten ausländische Arbeitskräfte 89% der Belegschaft aus. Im Kafala-System ist jeder Versuch, einem Arbeitgeber in den VAE zu entkommen oder zu fliehen, strafbar. Geflüchtete Beschäftigte werden inhaftiert, deportiert und müssen erhebliche finanzielle Kosten aufbringen, unter anderem müssen sie ihren Arbeitgebern die Sponsoring-Gebühren zurückzahlen, ohne den verdienten Lohn zu erhalten.

Horrende Berichte über Misshandlungen wurden aufgedeckt, wie der Fall einer nepalesischen Frau, die als Hausangestellte in einem Haushalt in Dubai arbeitete und wiederholt von ihrem Arbeitgeber, seinem Sohn und deren Verwandten sexuell missbraucht wurde. Da sie nicht fliehen konnte, versuchte die 28-Jährige zweimal, sich umzubringen. Sie versuchte auch, aus dem Haus zu fliehen, aber vergeblich. Schließlich ging sie auf die Forderungen ihres Arbeitgebers ein, in der Hoffnung, dass ihr dies zur Flucht verhelfen würde. Nach zwei Jahren körperlicher und seelischer Ausbeutung konnte sie nach Hause zurückkehren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Juni 2021 wurden 700 Wanderarbeitskräfte aus Afrika in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert, ohne Zugang zu rechtlicher Beratung oder medizinischer Versorgung. Anschließend wurden sie abgeschoben. In den VAE wurden Wanderarbeitskräften im Jahr 2021 häufig die rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne bzw. die angemessene Bezahlung von Überstunden verweigert.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Am 1. Oktober 2021 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai EXPO eröffnet, eine sechsmonatige Weltausstellung, die 25 Millionen Besucher verzeichnete.

Trotz entsprechender Zusagen der Regierung litten Wanderarbeitskräfte im ganzen Land weiterhin unter schwerem und häufigem Missbrauch. Die fast acht Millionen Beschäftigten in den VAE liefen nach wie vor Gefahr, durch die Beschäftigung im ausbeuterischen Kafala-System schwer missbraucht zu werden, da die Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und die Freiheit der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber zu wechseln, eingeschränkt ist. Zu den am häufigsten gemeldeten Missständen gehörten die Arbeitsbedingungen (76%), unsichere und unzureichende Unterbringung (56%), willkürliche Verweigerung von Freiheiten (42%), Gesundheit und Sicherheit (39%), verbale/physische Misshandlung (13%), Menschenhandel (5%), Todesfälle (5%) und Verletzungen (4%).

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Saudi-Arabien hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen durchlaufen, und am 14. März 2021 traten Gesetzesreformen in Kraft.

Mit den Reformen wurden die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz zu wechseln, erleichtert. Es ist auch keine Erlaubnis des Arbeitgebers für das Verlassen des Landes mehr erforderlich. Eine weitere wichtige Reform war die der Arbeitsgerichte in Saudi-Arabien, die automatisiert wurden, um eine zügige und wirksame Rechtsprechung zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. Jahrzehntelang wurden Einschränkungen der Mobilität von Arbeitgebern genutzt, um Wanderarbeitnehmer auszubeuten und zu missbrauchen.

Diese Entwicklungen waren daher mit Spannung erwartet worden und stellten einen großen Schritt für Millionen von Wanderarbeitnehmern im Land dar. Allerdings wurden mit der Reform nicht alle seit langem bestehenden Probleme angegangen, da sie nur für rund 6,7 Millionen Wanderarbeitskräfte gilt. 3,6 Millionen Hausangestellte, Landarbeiter*innen, Hirten, Hauswächter sowie private Fahrer sind weiterhin ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält die Reform nach wie vor Beschränkungen, wonach Erwerbstätige die Vormundschaft erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit oder bei Ablauf des Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Vormundes wechseln können. Für Hausangestellte gelten restriktivere Bedingungen für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Außerdem wurden - insbesondere für Hausangestellte - mit der Reform nicht alle Beschränkungen für Ausreise- und Wiedereinreisevisa aufgehoben.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs). Darüber hinaus erhalten Hausangestellte jetzt einen Standardarbeitsvertrag und Lohnabrechnungen von ihren Arbeitgebern.

Am 20. März 2021 trat Katars diskriminierungsfreier Mindestlohn für Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reformen Arbeitsgerichte eingerichtet, um Beschwerden über die Nichtzahlung von Löhnen zu klären, und es wurde ein Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Beschäftigte geschaffen.

Auf betrieblicher Ebene wurden Arbeitnehmerausschüsse gewählt, die sich mit den Beschwerden der von Arbeitnehmer*innen befassen, während auf sektoraler Ebene (u. a. im Gastgewerbe, dem Bausektor, Sicherheit und Verkehr) paritätische Ausschüsse eingerichtet wurden.

Und schließlich hat Katar ein Streitbeilegungssystem eingeführt, das auch Wanderarbeitskräften zugänglich ist.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Der Zugang von Palästinenser*innen zu Arbeit in Israel und den illegalen Siedlungen wird mit einem repressiven Genehmigungssystem, Sicherheitskontrollen und Checkpoints streng kontrolliert. Nur Palästinenser*innen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können von israelischen Unternehmen „legal“ beschäftigt werden. Von den schätzungsweise 133.000 palästinensischen Beschäftigten in Israel und den illegalen Siedlungen hatten rund 94.000 eine Arbeitserlaubnis. Die überwältigende Mehrheit (99%) der Inhaber einer Erlaubnis sind Männer, die zumeist im Baugewerbe arbeiten.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgestellt, können aber jederzeit willkürlich von den Arbeitgebern oder den israelischen Sicherheitsdiensten gestrichen werden. Die Arbeitgeber haben häufig mit der Annullierung von Genehmigungen gedroht, um Beschäftigte zu disziplinieren, die Gewerkschaften beitreten, ihre Rechte einfordern oder sich in irgendeiner Form politisch engagieren.

Europa

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Nach türkischem Recht waren leitende Angestellte des öffentlichen Dienstes, Justizbeamte und Gefängnisbedienstete vom Recht auf gewerkschaftliche Organisierung ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Auf den Bahamas war das Gefängnispersonal von den Rechtsvorschriften über das Vereinigungsrecht ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 gab es große Besorgnis angesichts der weit verbreiteten Verletzung von Arbeitnehmerrechten im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO), also dem Auslagern von Unternehmensabläufen, in Jamaika, einer der am schnellsten wachsenden Branchen in der Karibik. Von den 40.000 BPO-Beschäftigten in Jamaika, deren Aufgaben vom Kundendienst über den technischen Support bis hin zum Vertrieb reichten, arbeiteten fast alle mit befristeten und Zeitverträgen. Kein einziges der über 70 auf der Insel tätigen Unternehmen hatte eine gewerkschaftliche Vertretung in ihren Betrieben zugelassen.

Tausende von jungen Beschäftigten wurden mit dem Versprechen guter Gehälter und qualifizierter Arbeit in einer hochtechnologischen, globalen Branche in Callcenter-Jobs gelockt, sahen sich aber nach Unterzeichnung der Verträge mit einer völlig anderen Realität konfrontiert: lange Arbeitszeiten, kurze oder gar keine Pausen in Stoßzeiten und ein Umfeld, in dem die Arbeitgeber nach Belieben einstellen und entlassen. Die Formulierungen in den Arbeitsverträgen deuteten darauf hin, dass eine gewerkschaftliche Organisierung und Tarifverhandlungen einen Entlassungsgrund darstellen.

In der Zwischenzeit profitierten die BPOs von besonderen Privilegien, da sie im Rahmen der Gesetzgebung für Sonderwirtschaftszonen (Freizonen) als „öffentliche Versorgungsbetriebe“ tätig waren. Diese Regelung führte zu einer Reihe von Steuererleichterungen und gewerkschaftsfeindlichen Gesetzen: So darf beispielsweise nur gestreikt werden, wenn die Gewerkschaften die Arbeitgeber sechs Wochen im Voraus informieren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Zuckerfabrik Taboga in der Provinz Guanacaste, dem wichtigsten Zuckerrohr-Anbaugebiet Costa Ricas, beschäftigt jedes Jahr Hunderte von Menschen, überwiegend aus dem benachbarten Nicaragua, als Erntehelfer.

Die örtliche Gewerkschaft SINTRAICA, eine Mitgliedsorganisation der IUL, forderte die Unternehmensleitung, das Arbeitsministerium und die zuständigen Behörden auf, die Arbeitnehmerrechte bei Ingenio Taboga, einem Unternehmen der Agrarindustrie, zu respektieren und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen der Wanderarbeitskräfte zu verbessern, unter anderem durch die Einhaltung des Tarifvertrags über die Vergabe von Unteraufträgen und Leiharbeit. Für Wanderarbeitskräfte in dieser Branche ist es nach wie vor schwierig, einer Gewerkschaft beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Bekleidungssektor, der einen Großteil der Exportwirtschaft Bangladeschs ausmacht, durften über 500.000 Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) keine Gewerkschaften gründen oder ihnen beitreten, so dass sie keine echte Möglichkeit hatten, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Die Lage verschlimmerte sich noch, als das Arbeitsgesetz für Freie Exportzonen (ELA) aus dem Jahr 2019 in Kraft trat, das besagt, dass die Beschäftigten nur einem Arbeiterwohlfahrtsverband (WWA) angehören können, der allerdings kein echtes Recht auf Tarifverhandlungen hat. Innerhalb der FEZ ist es den Beschäftigten strengstens untersagt, Proteste zu organisieren, und jegliche Art von Protest wird von den FEZ-Behörden häufig mit gewalttätigen Sanktionen geahndet.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In Japan sind Feuerwehrleute und Gefängnispersonal nach wie vor vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Jahr 2021 entließ Goundar Shipping, eine große Reederei auf den Fidschi-Inseln, drei philippinische Seeleute, nachdem diese angegeben hatten, dass sie frei nehmen wollten, um mit Gewerkschaftsvertretern über ihre Rechte zu sprechen und darüber, wie sie nach Hause kommen könnten. Sie gehörten zu einer Gruppe von mehr als 20 philippinischen Seeleuten, die für den Betrieb und die Wartung der Passagier- und Frachtfähren nach Fidschi geholt wurden. Es wurden ihnen angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen versprochen. Als sie ankamen, teilte das Unternehmen den Seeleuten mit, dass sie 60-70% weniger Lohn erhalten würden als versprochen.Da viele der Seeleute sich kein Rückflugticket leisten konnten, erklärten sie sich bereit, bei dem Unternehmen zu bleiben, und erhielten neue Zusagen für die Rückführung nach einem weiteren Arbeitsjahr. Das Unternehmen erklärte dann, dass Flüge und Kosten für die Quarantäne aufgrund von Covid zu teuer seien, und weigerte sich, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Seeleute nach Hause zu bringen. Die Seeleute hatten im September 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 bei den fidschianischen Behörden offiziell Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg. Seeleute, die unter harten Bedingungen und monatelang isoliert auf Schiffen arbeiten, gehören zu den am stärksten gefährdeten Beschäftigtengruppen und haben oft keinen Zugang zu Gewerkschaften.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Die Gesetzgebung in Ruanda verbietet es politischen Amtsinhaber*innen und Bediensteten der Sicherheitsdienste nach wie vor, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

In den Vereinigten Arabischen Emiraten machten ausländische Arbeitskräfte 89% der Belegschaft aus. Im Kafala-System ist jeder Versuch, einem Arbeitgeber in den VAE zu entkommen oder zu fliehen, strafbar. Geflüchtete Beschäftigte werden inhaftiert, deportiert und müssen erhebliche finanzielle Kosten aufbringen, unter anderem müssen sie ihren Arbeitgebern die Sponsoring-Gebühren zurückzahlen, ohne den verdienten Lohn zu erhalten.

Horrende Berichte über Misshandlungen wurden aufgedeckt, wie der Fall einer nepalesischen Frau, die als Hausangestellte in einem Haushalt in Dubai arbeitete und wiederholt von ihrem Arbeitgeber, seinem Sohn und deren Verwandten sexuell missbraucht wurde. Da sie nicht fliehen konnte, versuchte die 28-Jährige zweimal, sich umzubringen. Sie versuchte auch, aus dem Haus zu fliehen, aber vergeblich. Schließlich ging sie auf die Forderungen ihres Arbeitgebers ein, in der Hoffnung, dass ihr dies zur Flucht verhelfen würde. Nach zwei Jahren körperlicher und seelischer Ausbeutung konnte sie nach Hause zurückkehren.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Im Juni 2021 wurden 700 Wanderarbeitskräfte aus Afrika in den Vereinigten Arabischen Emiraten inhaftiert, ohne Zugang zu rechtlicher Beratung oder medizinischer Versorgung. Anschließend wurden sie abgeschoben. In den VAE wurden Wanderarbeitskräften im Jahr 2021 häufig die rechtzeitige Auszahlung ihrer Löhne bzw. die angemessene Bezahlung von Überstunden verweigert.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Am 1. Oktober 2021 wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Dubai EXPO eröffnet, eine sechsmonatige Weltausstellung, die 25 Millionen Besucher verzeichnete.

Trotz entsprechender Zusagen der Regierung litten Wanderarbeitskräfte im ganzen Land weiterhin unter schwerem und häufigem Missbrauch. Die fast acht Millionen Beschäftigten in den VAE liefen nach wie vor Gefahr, durch die Beschäftigung im ausbeuterischen Kafala-System schwer missbraucht zu werden, da die Vorschriften nur unzureichend durchgesetzt werden und die Freiheit der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber zu wechseln, eingeschränkt ist. Zu den am häufigsten gemeldeten Missständen gehörten die Arbeitsbedingungen (76%), unsichere und unzureichende Unterbringung (56%), willkürliche Verweigerung von Freiheiten (42%), Gesundheit und Sicherheit (39%), verbale/physische Misshandlung (13%), Menschenhandel (5%), Todesfälle (5%) und Verletzungen (4%).

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Saudi-Arabien hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen durchlaufen, und am 14. März 2021 traten Gesetzesreformen in Kraft.

Mit den Reformen wurden die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz zu wechseln, erleichtert. Es ist auch keine Erlaubnis des Arbeitgebers für das Verlassen des Landes mehr erforderlich. Eine weitere wichtige Reform war die der Arbeitsgerichte in Saudi-Arabien, die automatisiert wurden, um eine zügige und wirksame Rechtsprechung zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. Jahrzehntelang wurden Einschränkungen der Mobilität von Arbeitgebern genutzt, um Wanderarbeitnehmer auszubeuten und zu missbrauchen.

Diese Entwicklungen waren daher mit Spannung erwartet worden und stellten einen großen Schritt für Millionen von Wanderarbeitnehmern im Land dar. Allerdings wurden mit der Reform nicht alle seit langem bestehenden Probleme angegangen, da sie nur für rund 6,7 Millionen Wanderarbeitskräfte gilt. 3,6 Millionen Hausangestellte, Landarbeiter*innen, Hirten, Hauswächter sowie private Fahrer sind weiterhin ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält die Reform nach wie vor Beschränkungen, wonach Erwerbstätige die Vormundschaft erst nach einem Jahr Vertragslaufzeit oder bei Ablauf des Arbeitsvertrags ohne die Zustimmung des Vormundes wechseln können. Für Hausangestellte gelten restriktivere Bedingungen für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss. Außerdem wurden - insbesondere für Hausangestellte - mit der Reform nicht alle Beschränkungen für Ausreise- und Wiedereinreisevisa aufgehoben.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs). Darüber hinaus erhalten Hausangestellte jetzt einen Standardarbeitsvertrag und Lohnabrechnungen von ihren Arbeitgebern.

Am 20. März 2021 trat Katars diskriminierungsfreier Mindestlohn für Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Reformen Arbeitsgerichte eingerichtet, um Beschwerden über die Nichtzahlung von Löhnen zu klären, und es wurde ein Unterstützungs- und Versicherungsfonds für Beschäftigte geschaffen.

Auf betrieblicher Ebene wurden Arbeitnehmerausschüsse gewählt, die sich mit den Beschwerden der von Arbeitnehmer*innen befassen, während auf sektoraler Ebene (u. a. im Gastgewerbe, dem Bausektor, Sicherheit und Verkehr) paritätische Ausschüsse eingerichtet wurden.

Und schließlich hat Katar ein Streitbeilegungssystem eingeführt, das auch Wanderarbeitskräften zugänglich ist.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Der Zugang von Palästinenser*innen zu Arbeit in Israel und den illegalen Siedlungen wird mit einem repressiven Genehmigungssystem, Sicherheitskontrollen und Checkpoints streng kontrolliert. Nur Palästinenser*innen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können von israelischen Unternehmen „legal“ beschäftigt werden. Von den schätzungsweise 133.000 palästinensischen Beschäftigten in Israel und den illegalen Siedlungen hatten rund 94.000 eine Arbeitserlaubnis. Die überwältigende Mehrheit (99%) der Inhaber einer Erlaubnis sind Männer, die zumeist im Baugewerbe arbeiten.

Die Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ausgestellt, können aber jederzeit willkürlich von den Arbeitgebern oder den israelischen Sicherheitsdiensten gestrichen werden. Die Arbeitgeber haben häufig mit der Annullierung von Genehmigungen gedroht, um Beschäftigte zu disziplinieren, die Gewerkschaften beitreten, ihre Rechte einfordern oder sich in irgendeiner Form politisch engagieren.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nahost/Nordafrika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der türkischen Holz- und Papierindustriegewerkschaft (AGAC-IS) wurden im Juni 2021 vierundfünfzig Beschäftigte der ASD-Laminatfabrik in Düzce, (Türkei) entlassen. Das Unternehmen weigerte sich, die Gewerkschaft anzuerkennen und setzte auf gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen wie die willkürliche Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern und die Ausübung von Druck auf andere Beschäftigte, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit entschied ein örtliches Gericht Anfang des Jahres zugunsten der Wiedereinstellung der Beschäftigten. Das Unternehmen setzte sich jedoch weiterhin über die Gerichtsentscheidung hinweg und verschärfte seine gewerkschaftsfeindlichen Praktiken. Am 30. Juni begann es unmittelbar nach der Aufhebung des Kündigungsverbots in der Pandemie mit der Entlassung von Mitarbeiter*innen. Bis zum 14. Juli 2021 wurden weitere 19 Beschäftigte entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Als die Beschäftigten des Smartphone-Herstellers Salcomp in Istanbul, Türkei, von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, einer Gewerkschaft beizutreten, wurden sie eingeschüchtert, bedroht und entlassen. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren unhaltbar. Während der Pandemie wurden Überstunden ohne die Zustimmung der Beschäftigten angeordnet und nur teilweise bezahlt. Pausen konnten nur nach dem Ermessen der Vorgesetzten eingelegt werden, und da es keine Kantine gab, mussten die Beschäftigten eine Zeit lang in Containern essen. Viele Mitarbeiter*innen erkrankten an COVID-19.

Als die Beschäftigten im August 2021 beschlossen, der türkischen Metallarbeitergewerkschaft (Türk Metal) beizutreten, startete die Betriebsleitung eine Kampagne zur Zerschlagung der Gewerkschaft. Die Beschäftigten wurden eingeschüchtert und bedroht, 170 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Rund 80% der entlassenen Arbeitnehmer waren Frauen. Nach sechstägigen Protesten gelang es den Beschäftigten, Salcomp dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen und alle entlassenen Gewerkschaftsmitglieder wieder einzustellen. Salcomp produziert Smartphones für den chinesischen multinationalen Konzern Xiaomi, den zweitgrößten Smartphone-Hersteller der Welt. In dem Werk in Istanbul sind rund 800 Beschäftigte tätig, und es ist geplant, die Belegschaft auf 2.000 zu erhöhen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im November 2021 griff EasyJet massiv in die Gewerkschaftswahlen in seiner Zentrale in Barcelona (Spanien) ein, als es den CC.OO.-Vertreter entließ. Diese gewerkschaftsfeindliche Entlassung hatte kein anderes Motiv als die Verhinderung einer wachsenden Gewerkschaft in dem Unternehmen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In der Privatwirtschaft in Griechenland haben Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entlassen, versetzt und herabgestuft oder mit solchen Maßnahmen gedroht, um sie davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Das Unternehmen United Paper Mills (UPM) entließ im April 2021 den Betriebsrat in seinem Sägewerk Kaukas (Finnland).

Das Unternehmen behauptete, es handele sich um eine rechtmäßige Entlassung im Zusammenhang mit der Schließung einer Produktionslinie im Sägewerk und mit einer „Erneuerung des Managementmodells“.

Die Gewerkschaften hingegen sahen in diesem Schritt einen Versuch, die gewerkschaftliche Organisation zu untergraben, und das nicht lange nach der Ankündigung, dass UPM das Tarifverhandlungssystem abschaffen wolle.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 wurden zwei türkische Unternehmen, Cengiz İnşaat und CI-AY Mühendislik, mit dem Wiederaufbau eines Eisenbahnabschnitts in Kroatien beauftragt. Von Beginn des Projekts an setzte sich die SGH, eine Mitgliedsorganisation der Union der autonomen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) im Bausektor, mit der Geschäftsführung der beiden Unternehmen in Verbindung, um mit ihnen über die erforderliche Anwendung des Branchentarifvertrags für alle an dem Wiederaufbauprojekt beteiligten Arbeitnehmer, einschließlich der für das Projekt eingestellten türkischen Arbeitskräfte, zu sprechen. Die beiden Unternehmen lehnten hartnäckig jeden Versuch der SGH ab, Informationen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Am 17. Februar 2022 besuchte die SGH die Arbeiter während ihrer Pause auf der Baustelle und überreichte ihnen Flugblätter über die Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.

Die Arbeiter berichteten über eine Reihe von Verstößen gegen ihre Rechte, wie etwa 250-300 Arbeitsstunden pro Monat und die Nichtbezahlung von Überstunden. Unmittelbar danach erhielten siebzehn Arbeiter eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie entlassen seien.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Bulgarien sahen sich die Beschäftigten mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten wollten, da die Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entließen, führende Gewerkschaftsmitglieder schikanierten, „gelbe“ Gewerkschaften gründeten und sich trotz bestehender Vereinbarungen weigerten, Gewerkschaftsbeiträge einzuziehen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nach der Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung in Armenien im April 2021, bei der kommunale Dienste und drei staatliche Verwaltungen, die jeweils über eine eigene Gewerkschaft verfügten, zusammengelegt wurden, beschloss die Leitung des neu geschaffenen Einheitlichen Sozialdienstes (USS), die Vereinbarungen über den automatischen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen vom Lohn nicht mehr anzuwenden und die Beiträge nicht mehr einzuziehen. Diese einseitige Entscheidung hatte katastrophale Auswirkungen auf die Finanzen der Gewerkschaften und ihre Möglichkeiten, Aktivitäten durchzuführen. Trotz eindringlicher Bitten der Gewerkschaftsvorsitzenden blieb das Problem ungelöst.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 führte Coca-Cola Uruguay eine Umstrukturierung durch, bei der sechzehn Personen in Montevideo und achtzehn Personen im Departement Salto entlassen wurden. Das Unternehmen behauptete, dass es diejenigen entlassen würde, gegen die in der Vergangenheit eine Disziplinarstrafe verhängt worden war.

In Wirklichkeit galt die Maßnahme nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in Salto. Während der 45-tägigen Verhandlungen versuchte die Gewerkschaft der Coca-Cola-Beschäftigten (STCC), sich für ihre Wiedereinstellung einzusetzen, erzielte jedoch keine Einigung mit Coca-Cola. Am 4. August 2021 beschloss die STCC einstimmig, für sieben Tage in den Ausstand zu treten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Während der Pandemie nutzte die Unternehmensleitung von Luxottica im Produktions- und Vertriebszentrum McDonough in den USA eine vom Unternehmen herausgegebene App namens „LiveSafe“, um die Beschäftigten angeblich über COVID-19-Probleme am Arbeitsplatz zu informieren.

In Wirklichkeit diente die App als Plattform für die Unternehmensleitung, um gewerkschaftsfeindliche Nachrichten über angebliche „Risiken“ einer gewerkschaftlichen Organisierung zu versenden, wie beispielsweise, dass die Beschäftigten Lohn- und Sozialleistungen verlieren könnten, wenn sie eine Gewerkschaft gründen würden. Neben der App richtete die Unternehmensleitung eine gewerkschaftsfeindliche Website ein, auf der die Gewerkschaften verunglimpft und negative Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, dass die Beschäftigten eine Beitrittserklärung unterschrieben. Das Unternehmen stellte außerdem gewerkschaftsfeindliche Berater ein und verlangte von den Beschäftigten die Teilnahme an obligatorischen, gewerkschaftsfeindlichen Zwangsversammlungen, bei denen die Gewerkschaftsanhänger keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Am 15. Juli 2021 reichten nationale und internationale Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD eine Beschwerde ein, in der sie schwere Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten bei Luxottica USA beklagten. In dem Produktions- und Vertriebszentrum von Luxottica im Bundesstaat Georgia sind 2.000 Personen beschäftigt. Luxottica ist eine Abteilung der EssilorLuxottica-Gruppe, dem weltweit größten Anbieter von Sehhilfen und Brillen, der mit über 150.000 Beschäftigten auf der ganzen Welt einen globalen Markt bedient.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 setzte Heinz-Glas Peru seine gewerkschaftsfeindliche Politik fort, um die Gewerkschaft aufzulösen und Tarifverhandlungen zu verhindern.

Das Unternehmen bot den Mitgliedern Hilfe bei ihrem Austritt an, besuchte sie sogar zu Hause, schickte ihnen das Austrittsschreiben, rief sie einzeln an, um sie zum Austritt zu bewegen. Zudem bot sie denjenigen, die sich für einen Austritt entscheiden würden, eine Stelle mit höherem Gehalt an.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Ende April 2021 entließ AB InBev La Constancia in El Salvador, eine der größten Brauereien der Welt, widerrechtlich 32 Beschäftigte, die allesamt Mitglieder der IUL-Mitgliedsgewerkschaft SITRACONSTA waren. Am 30. Juli 2021 entließ das Unternehmen 30 weitere gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Die Gewerkschaft forderte die sofortige Wiedereinstellung der zu Unrecht entlassenen Gewerkschaftsmitglieder, die Anerkennung der Gewerkschaft und die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Das Unternehmen weigerte sich konsequent, in Verhandlungen einzutreten, und begründete dies mit dem Zeitmangel aufgrund seiner Umstrukturierungspläne und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.

Während des gesamten Jahres 2021 hat La Constancia seine gewerkschaftsfeindliche Linie beibehalten und die Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert. So wurde ihnen gesagt, die Entlassungen lägen in der Verantwortung von SITRACONSTA. Gleichzeitig wurde den Beschäftigten, die ihren Austritt aus der Gewerkschaft nachweisen konnten, eine Arbeitsplatzgarantie angeboten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 hat Hyundai den Aufbau eines Autowerks im Südwesten Koreas unterstützt, an dem kostengünstig und vor allem ohne Gewerkschaften Autos gefertigt werden sollen.

Das neue Autowerk, das Ende 2021 eröffnet wird, wird von Gwangju Global Motors (GGM) betrieben. An diesem neu gegründeten Unternehmen hält die Stadt Gwangju eine Mehrheitsbeteiligung von 21 %, Hyundai ist mit 19% beteiligt.

Damit sollte in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft vermieden werden. Die meisten Beschäftigten bei Hyundai selbst sind gewerkschaftlich organisiert und haben erfolgreich Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen, um höhere Löhne durchzusetzen.

Der durchschnittliche Jahreslohn bei Hyundai beträgt 88 Mio. Won. In dem neuen Werk, das auch „Halblohnfabrik“ genannt wird, liegt der durchschnittliche Jahreslohn bei 35 Mio. Won und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 42,34 Mio. Won für die Unternehmensangestellten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Mai 2021 wandte sich die Geschäftsführung des zur Accor-Kette gehörenden Fairmont Sanur Hotels auf Bali (Indonesien) einzeln an die im Juli 2020 entlassenen Beschäftigten und bot ihnen die Wiedereinstellung an, doch nur unter der Bedingung, dass sie ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.

Im April 2020 hatten die Beschäftigten einer massiven Lohnkürzung von 70% zugestimmt, um den Betrieb des Hotels während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem versuchte die Geschäftsführung, 68 Beschäftigte zu zwingen, „freiwillige“ Kündigungsschreiben für Ende Juli 2020 zu unterzeichnen. Sie alle waren Mitglieder der kürzlich gegründeten Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM). Die Beschäftigten weigerten sich und erhielten zwei Tage später Kündigungsschreiben, in denen sie für entlassen erklärt wurden. In dem Schreiben, das sie unterschreiben mussten, um ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, hieß es: „Ich bin Angestellter des Fairmont-Hotels und erkläre hiermit freiwillig und wissentlich, ohne jeglichen Zwang von irgendeiner Seite, dass ich niemals Mitglied der Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM) geworden bin. Daher habe ich diese Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben.“Von den kontaktierten Beschäftigten erklärten sich nur vier zur Unterschrift bereit, weitere 38 kämpften weiter um ihre Wiedereinstellung wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im August 2021 hat die Kerala Bank im indischen Bezirk Thiruvananthapuram eine neue Satzung eingeführt, die die gewerkschaftlichen Aktivitäten ihrer Angestellten einschränkt. Nach den neuen Regeln haben die Gewerkschaften keine Möglichkeit, auf Entscheidungen im Zusammenhang mit Versetzungen Einfluss zu nehmen. Kurz nach dieser Ankündigung wurden zwei weibliche Führungskräfte der Bank Employees Federation of India (BEFI) aus ihrem Bezirk versetzt. Beide Frauen waren Mitglieder des Unterausschusses für Frauen der BEFI und arbeiteten in derselben Abteilung. Sie wurden mit sofortiger Wirkung an zwei verschiedene Orte versetzt. Nach Angaben der BEFI wurden sie versetzt, weil sie für die Teilnahme an der Tagung des Vorstands der Gewerkschaft frei genommen hatten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Der Hotel- und Casino-Komplex NagaWorld in Phnom Penh, Kambodscha, hat seinen Beschäftigten das Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung beharrlich verweigert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigert sich die Geschäftsleitung, die Union of Khmer Employees of Naga World (LRSU) vollständig anzuerkennen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 24. September 2021 sollte im Büro der Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation (BIGUF) in Chattogram eine Sitzung zur Gründung eines Regionalausschusses des IndustriALL Bangladesh Council (IBC) stattfinden. Ein Anruf der Polizei beim stellvertretenden IBC-Vorsitzenden Salauddin Shapon verhinderte dies jedoch. Für den folgenden Tag war eine weitere Versammlung an einem anderen Ort geplant. Aber auch hier setzte sich die Polizei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung und teilte ihm mit, dass die Versammlung auch dort nicht stattfinden könne.

In einem dritten Versuch beschloss die IBC, die Versammlung im Büro einer anderen Mitgliedsorganisation, der Bangladesh Textile and Garment Workers League (BTGWL), abzuhalten. Als die IBC-Führungskräfte eintrafen, versperrten Polizeibeamte, einige davon in Zivil, das Tor und ließen niemanden hinein.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Südafrika traten rund 100 Beschäftigte der Rhodes-Universität am 10. August 2021 in den Ausstand, nachdem die Hochschule ihre Gewerkschaft, die National Union of Public Service and Allied Workers (NUPSAW), nicht anerkannt hatte. Die NUPSAW, in der mehr als 10% der Universitätsbeschäftigten organisiert sind, hatte sich am 29. April 2021 an die Universität gewandt und ihre Anerkennung verlangt, die auch das Recht umfasst, Mitglieder zu organisieren und zu werben sowie Sitzungen auf dem Campus abzuhalten.

Auf die Frage, warum die Universität die Gewerkschaft nicht anerkennen wolle, erklärte ihr leitender Kommunikationsbeauftragter unter offenkundigem Verstoß gegen die südafrikanischen Gesetze, die NUPSAW sei nicht ausreichend repräsentativ.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 entließ das Brauereiunternehmen Société des Brasseries du Mali (BRAMALI) gezielt führende Gewerkschaftsmitglieder, wie u.a. den stellvertretenden Generalsekretär, den Sekretär für Kommunikation und den Finanzsekretär.

Mehrere andere führende Gewerkschafter standen auf der Warteliste für ihre Entlassung und sollten nach acht Tagen entlassen werden. Die Entlassungen erfolgten inmitten eines gewerkschaftlichen Kampfes bei BRAMALI nach einem dreitägigen Streik im Mai 2021.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Die Beschäftigten von Style Industries Ltd, einem Hersteller von Kunsthaar, kämpfen seit 2015 für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft, der Kenyan Union of Hair and Beauty Workers (KUHABWO). KUHABWO hat 3.811 der 6.000 Beschäftigten als Mitglieder gewonnen, darunter 85% Frauen, aber das Unternehmen tat alles, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren und zu entmutigen. Wenn Gewerkschaftsvertreter*innen in den Pausen oder während der Mittagspause kamen, um neue Mitglieder anzuwerben, setzte der Arbeitgeber die Polizei ein, um die Beschäftigten zu schikanieren und zu verhaften und sie daran zu hindern, mit den Gewerkschaftsvertretern zu sprechen.

Der Konflikt geriet bei der Schlichtung in eine Sackgasse, und der Fall ging an das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, das 2017 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erließ. Darin wurde Style Industries angewiesen, „Schikane, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung und unlautere Arbeitspraktiken“ zu unterlassen und den Fall vor Gericht abschließen zu lassen. Außerdem sollte das Unternehmen aufhören, Verträge zu kündigen und Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu entlassen.

Trotz des Gerichtsbeschlusses setzte das Unternehmen seine gewerkschaftsfeindliche Taktik fort und entließ im Mai 2021 weitere 150 Gewerkschaftsmitglieder. Denjenigen, die sich davon nicht abschrecken ließen und Gewerkschaftsmitglieder blieben, wurde mit Entlassung gedroht.

Im Juni 2021 wurde eine Solidaritätskampagne gestartet, um auf die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Seit Oktober 2020 bemühen sich Amadou Diallo und Alhassane Diallo, Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten im Hotel Sheraton Grand Conakry, um ihre Wiedereinstellung nach erfolgter gewerkschaftsfeindlicher Entlassung. Trotz internationaler Solidaritätskampagnen und einer Beschwerde bei der ILO hat sich die Hotelleitung hartnäckig gegen ihre Wiedereinstellung gewehrt. Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry, des größten Hotels in Guinea, hatten im März 2019 begonnen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um auf niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden und eine fehlende gesundheitliche Versorgung zu reagieren. Der langwierige Prozess endete mit einer erfolgreichen Gewerkschaftswahl am 11. Februar 2020. Während dieser Zeit versuchte die Hotelleitung mit allen Mitteln, die Wahl zu verhindern, und ließ in einem offenkundig gewerkschaftsfeindlichen Akt die beiden Gewerkschaftsführer widerrechtlich entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im April 2021 wurden die Arbeitnehmerrechte in einer Müllsortieranlage für die Stadt Jerusalem in der Industriezone der Siedlung Atarot unterwandert. Etwa 110 palästinensische Beschäftigte schlossen sich der Gewerkschaft Maan an, um sich gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu wehren. Die Arbeitgeber nutzten die durch COVID-19 verursachten finanziellen Zwänge, um die Bemühungen der Arbeitnehmer um gewerkschaftliche Organisierung zu schwächen. Dutzende von Beschäftigten wurden gezwungen, sich ohne Bezahlung beurlauben zu lassen, andere mussten sich ohne entsprechende Vorkehrungen auf dem Werksgelände aufhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten. Neun Beschäftigte, darunter auch führende Gewerkschaftsmitglieder, wurden entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 wurde eine Reihe von Beschäftigten, die versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, von ihren Arbeitgebern willkürlich daran gehindert. Sie wurden entweder entlassen oder an einen anderen Standort versetzt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 11. Juli 2021 erließ das irakische Elektrizitätsministerium eine Richtlinie, die Gewerkschaftsausschüsse verbietet und die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen anweist, sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung nicht an solchen Ausschüssen zu beteiligen. Darüber hinaus erteilte das irakische Ministerium für Industrie und Mineralien zwei führenden Gewerkschaftsmitgliedern disziplinarische Verwarnungen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Bemühungen um eine gewerkschaftliche Organisierung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Afrika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der türkischen Holz- und Papierindustriegewerkschaft (AGAC-IS) wurden im Juni 2021 vierundfünfzig Beschäftigte der ASD-Laminatfabrik in Düzce, (Türkei) entlassen. Das Unternehmen weigerte sich, die Gewerkschaft anzuerkennen und setzte auf gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen wie die willkürliche Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern und die Ausübung von Druck auf andere Beschäftigte, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit entschied ein örtliches Gericht Anfang des Jahres zugunsten der Wiedereinstellung der Beschäftigten. Das Unternehmen setzte sich jedoch weiterhin über die Gerichtsentscheidung hinweg und verschärfte seine gewerkschaftsfeindlichen Praktiken. Am 30. Juni begann es unmittelbar nach der Aufhebung des Kündigungsverbots in der Pandemie mit der Entlassung von Mitarbeiter*innen. Bis zum 14. Juli 2021 wurden weitere 19 Beschäftigte entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Als die Beschäftigten des Smartphone-Herstellers Salcomp in Istanbul, Türkei, von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, einer Gewerkschaft beizutreten, wurden sie eingeschüchtert, bedroht und entlassen. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren unhaltbar. Während der Pandemie wurden Überstunden ohne die Zustimmung der Beschäftigten angeordnet und nur teilweise bezahlt. Pausen konnten nur nach dem Ermessen der Vorgesetzten eingelegt werden, und da es keine Kantine gab, mussten die Beschäftigten eine Zeit lang in Containern essen. Viele Mitarbeiter*innen erkrankten an COVID-19.

Als die Beschäftigten im August 2021 beschlossen, der türkischen Metallarbeitergewerkschaft (Türk Metal) beizutreten, startete die Betriebsleitung eine Kampagne zur Zerschlagung der Gewerkschaft. Die Beschäftigten wurden eingeschüchtert und bedroht, 170 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Rund 80% der entlassenen Arbeitnehmer waren Frauen. Nach sechstägigen Protesten gelang es den Beschäftigten, Salcomp dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen und alle entlassenen Gewerkschaftsmitglieder wieder einzustellen. Salcomp produziert Smartphones für den chinesischen multinationalen Konzern Xiaomi, den zweitgrößten Smartphone-Hersteller der Welt. In dem Werk in Istanbul sind rund 800 Beschäftigte tätig, und es ist geplant, die Belegschaft auf 2.000 zu erhöhen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im November 2021 griff EasyJet massiv in die Gewerkschaftswahlen in seiner Zentrale in Barcelona (Spanien) ein, als es den CC.OO.-Vertreter entließ. Diese gewerkschaftsfeindliche Entlassung hatte kein anderes Motiv als die Verhinderung einer wachsenden Gewerkschaft in dem Unternehmen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In der Privatwirtschaft in Griechenland haben Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entlassen, versetzt und herabgestuft oder mit solchen Maßnahmen gedroht, um sie davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Das Unternehmen United Paper Mills (UPM) entließ im April 2021 den Betriebsrat in seinem Sägewerk Kaukas (Finnland).

Das Unternehmen behauptete, es handele sich um eine rechtmäßige Entlassung im Zusammenhang mit der Schließung einer Produktionslinie im Sägewerk und mit einer „Erneuerung des Managementmodells“.

Die Gewerkschaften hingegen sahen in diesem Schritt einen Versuch, die gewerkschaftliche Organisation zu untergraben, und das nicht lange nach der Ankündigung, dass UPM das Tarifverhandlungssystem abschaffen wolle.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 wurden zwei türkische Unternehmen, Cengiz İnşaat und CI-AY Mühendislik, mit dem Wiederaufbau eines Eisenbahnabschnitts in Kroatien beauftragt. Von Beginn des Projekts an setzte sich die SGH, eine Mitgliedsorganisation der Union der autonomen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) im Bausektor, mit der Geschäftsführung der beiden Unternehmen in Verbindung, um mit ihnen über die erforderliche Anwendung des Branchentarifvertrags für alle an dem Wiederaufbauprojekt beteiligten Arbeitnehmer, einschließlich der für das Projekt eingestellten türkischen Arbeitskräfte, zu sprechen. Die beiden Unternehmen lehnten hartnäckig jeden Versuch der SGH ab, Informationen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Am 17. Februar 2022 besuchte die SGH die Arbeiter während ihrer Pause auf der Baustelle und überreichte ihnen Flugblätter über die Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.

Die Arbeiter berichteten über eine Reihe von Verstößen gegen ihre Rechte, wie etwa 250-300 Arbeitsstunden pro Monat und die Nichtbezahlung von Überstunden. Unmittelbar danach erhielten siebzehn Arbeiter eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie entlassen seien.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Bulgarien sahen sich die Beschäftigten mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten wollten, da die Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entließen, führende Gewerkschaftsmitglieder schikanierten, „gelbe“ Gewerkschaften gründeten und sich trotz bestehender Vereinbarungen weigerten, Gewerkschaftsbeiträge einzuziehen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nach der Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung in Armenien im April 2021, bei der kommunale Dienste und drei staatliche Verwaltungen, die jeweils über eine eigene Gewerkschaft verfügten, zusammengelegt wurden, beschloss die Leitung des neu geschaffenen Einheitlichen Sozialdienstes (USS), die Vereinbarungen über den automatischen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen vom Lohn nicht mehr anzuwenden und die Beiträge nicht mehr einzuziehen. Diese einseitige Entscheidung hatte katastrophale Auswirkungen auf die Finanzen der Gewerkschaften und ihre Möglichkeiten, Aktivitäten durchzuführen. Trotz eindringlicher Bitten der Gewerkschaftsvorsitzenden blieb das Problem ungelöst.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 führte Coca-Cola Uruguay eine Umstrukturierung durch, bei der sechzehn Personen in Montevideo und achtzehn Personen im Departement Salto entlassen wurden. Das Unternehmen behauptete, dass es diejenigen entlassen würde, gegen die in der Vergangenheit eine Disziplinarstrafe verhängt worden war.

In Wirklichkeit galt die Maßnahme nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in Salto. Während der 45-tägigen Verhandlungen versuchte die Gewerkschaft der Coca-Cola-Beschäftigten (STCC), sich für ihre Wiedereinstellung einzusetzen, erzielte jedoch keine Einigung mit Coca-Cola. Am 4. August 2021 beschloss die STCC einstimmig, für sieben Tage in den Ausstand zu treten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Während der Pandemie nutzte die Unternehmensleitung von Luxottica im Produktions- und Vertriebszentrum McDonough in den USA eine vom Unternehmen herausgegebene App namens „LiveSafe“, um die Beschäftigten angeblich über COVID-19-Probleme am Arbeitsplatz zu informieren.

In Wirklichkeit diente die App als Plattform für die Unternehmensleitung, um gewerkschaftsfeindliche Nachrichten über angebliche „Risiken“ einer gewerkschaftlichen Organisierung zu versenden, wie beispielsweise, dass die Beschäftigten Lohn- und Sozialleistungen verlieren könnten, wenn sie eine Gewerkschaft gründen würden. Neben der App richtete die Unternehmensleitung eine gewerkschaftsfeindliche Website ein, auf der die Gewerkschaften verunglimpft und negative Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, dass die Beschäftigten eine Beitrittserklärung unterschrieben. Das Unternehmen stellte außerdem gewerkschaftsfeindliche Berater ein und verlangte von den Beschäftigten die Teilnahme an obligatorischen, gewerkschaftsfeindlichen Zwangsversammlungen, bei denen die Gewerkschaftsanhänger keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Am 15. Juli 2021 reichten nationale und internationale Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD eine Beschwerde ein, in der sie schwere Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten bei Luxottica USA beklagten. In dem Produktions- und Vertriebszentrum von Luxottica im Bundesstaat Georgia sind 2.000 Personen beschäftigt. Luxottica ist eine Abteilung der EssilorLuxottica-Gruppe, dem weltweit größten Anbieter von Sehhilfen und Brillen, der mit über 150.000 Beschäftigten auf der ganzen Welt einen globalen Markt bedient.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 setzte Heinz-Glas Peru seine gewerkschaftsfeindliche Politik fort, um die Gewerkschaft aufzulösen und Tarifverhandlungen zu verhindern.

Das Unternehmen bot den Mitgliedern Hilfe bei ihrem Austritt an, besuchte sie sogar zu Hause, schickte ihnen das Austrittsschreiben, rief sie einzeln an, um sie zum Austritt zu bewegen. Zudem bot sie denjenigen, die sich für einen Austritt entscheiden würden, eine Stelle mit höherem Gehalt an.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Ende April 2021 entließ AB InBev La Constancia in El Salvador, eine der größten Brauereien der Welt, widerrechtlich 32 Beschäftigte, die allesamt Mitglieder der IUL-Mitgliedsgewerkschaft SITRACONSTA waren. Am 30. Juli 2021 entließ das Unternehmen 30 weitere gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Die Gewerkschaft forderte die sofortige Wiedereinstellung der zu Unrecht entlassenen Gewerkschaftsmitglieder, die Anerkennung der Gewerkschaft und die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Das Unternehmen weigerte sich konsequent, in Verhandlungen einzutreten, und begründete dies mit dem Zeitmangel aufgrund seiner Umstrukturierungspläne und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.

Während des gesamten Jahres 2021 hat La Constancia seine gewerkschaftsfeindliche Linie beibehalten und die Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert. So wurde ihnen gesagt, die Entlassungen lägen in der Verantwortung von SITRACONSTA. Gleichzeitig wurde den Beschäftigten, die ihren Austritt aus der Gewerkschaft nachweisen konnten, eine Arbeitsplatzgarantie angeboten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 hat Hyundai den Aufbau eines Autowerks im Südwesten Koreas unterstützt, an dem kostengünstig und vor allem ohne Gewerkschaften Autos gefertigt werden sollen.

Das neue Autowerk, das Ende 2021 eröffnet wird, wird von Gwangju Global Motors (GGM) betrieben. An diesem neu gegründeten Unternehmen hält die Stadt Gwangju eine Mehrheitsbeteiligung von 21 %, Hyundai ist mit 19% beteiligt.

Damit sollte in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft vermieden werden. Die meisten Beschäftigten bei Hyundai selbst sind gewerkschaftlich organisiert und haben erfolgreich Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen, um höhere Löhne durchzusetzen.

Der durchschnittliche Jahreslohn bei Hyundai beträgt 88 Mio. Won. In dem neuen Werk, das auch „Halblohnfabrik“ genannt wird, liegt der durchschnittliche Jahreslohn bei 35 Mio. Won und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 42,34 Mio. Won für die Unternehmensangestellten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Mai 2021 wandte sich die Geschäftsführung des zur Accor-Kette gehörenden Fairmont Sanur Hotels auf Bali (Indonesien) einzeln an die im Juli 2020 entlassenen Beschäftigten und bot ihnen die Wiedereinstellung an, doch nur unter der Bedingung, dass sie ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.

Im April 2020 hatten die Beschäftigten einer massiven Lohnkürzung von 70% zugestimmt, um den Betrieb des Hotels während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem versuchte die Geschäftsführung, 68 Beschäftigte zu zwingen, „freiwillige“ Kündigungsschreiben für Ende Juli 2020 zu unterzeichnen. Sie alle waren Mitglieder der kürzlich gegründeten Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM). Die Beschäftigten weigerten sich und erhielten zwei Tage später Kündigungsschreiben, in denen sie für entlassen erklärt wurden. In dem Schreiben, das sie unterschreiben mussten, um ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, hieß es: „Ich bin Angestellter des Fairmont-Hotels und erkläre hiermit freiwillig und wissentlich, ohne jeglichen Zwang von irgendeiner Seite, dass ich niemals Mitglied der Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM) geworden bin. Daher habe ich diese Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben.“Von den kontaktierten Beschäftigten erklärten sich nur vier zur Unterschrift bereit, weitere 38 kämpften weiter um ihre Wiedereinstellung wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im August 2021 hat die Kerala Bank im indischen Bezirk Thiruvananthapuram eine neue Satzung eingeführt, die die gewerkschaftlichen Aktivitäten ihrer Angestellten einschränkt. Nach den neuen Regeln haben die Gewerkschaften keine Möglichkeit, auf Entscheidungen im Zusammenhang mit Versetzungen Einfluss zu nehmen. Kurz nach dieser Ankündigung wurden zwei weibliche Führungskräfte der Bank Employees Federation of India (BEFI) aus ihrem Bezirk versetzt. Beide Frauen waren Mitglieder des Unterausschusses für Frauen der BEFI und arbeiteten in derselben Abteilung. Sie wurden mit sofortiger Wirkung an zwei verschiedene Orte versetzt. Nach Angaben der BEFI wurden sie versetzt, weil sie für die Teilnahme an der Tagung des Vorstands der Gewerkschaft frei genommen hatten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Der Hotel- und Casino-Komplex NagaWorld in Phnom Penh, Kambodscha, hat seinen Beschäftigten das Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung beharrlich verweigert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigert sich die Geschäftsleitung, die Union of Khmer Employees of Naga World (LRSU) vollständig anzuerkennen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 24. September 2021 sollte im Büro der Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation (BIGUF) in Chattogram eine Sitzung zur Gründung eines Regionalausschusses des IndustriALL Bangladesh Council (IBC) stattfinden. Ein Anruf der Polizei beim stellvertretenden IBC-Vorsitzenden Salauddin Shapon verhinderte dies jedoch. Für den folgenden Tag war eine weitere Versammlung an einem anderen Ort geplant. Aber auch hier setzte sich die Polizei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung und teilte ihm mit, dass die Versammlung auch dort nicht stattfinden könne.

In einem dritten Versuch beschloss die IBC, die Versammlung im Büro einer anderen Mitgliedsorganisation, der Bangladesh Textile and Garment Workers League (BTGWL), abzuhalten. Als die IBC-Führungskräfte eintrafen, versperrten Polizeibeamte, einige davon in Zivil, das Tor und ließen niemanden hinein.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Südafrika traten rund 100 Beschäftigte der Rhodes-Universität am 10. August 2021 in den Ausstand, nachdem die Hochschule ihre Gewerkschaft, die National Union of Public Service and Allied Workers (NUPSAW), nicht anerkannt hatte. Die NUPSAW, in der mehr als 10% der Universitätsbeschäftigten organisiert sind, hatte sich am 29. April 2021 an die Universität gewandt und ihre Anerkennung verlangt, die auch das Recht umfasst, Mitglieder zu organisieren und zu werben sowie Sitzungen auf dem Campus abzuhalten.

Auf die Frage, warum die Universität die Gewerkschaft nicht anerkennen wolle, erklärte ihr leitender Kommunikationsbeauftragter unter offenkundigem Verstoß gegen die südafrikanischen Gesetze, die NUPSAW sei nicht ausreichend repräsentativ.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 entließ das Brauereiunternehmen Société des Brasseries du Mali (BRAMALI) gezielt führende Gewerkschaftsmitglieder, wie u.a. den stellvertretenden Generalsekretär, den Sekretär für Kommunikation und den Finanzsekretär.

Mehrere andere führende Gewerkschafter standen auf der Warteliste für ihre Entlassung und sollten nach acht Tagen entlassen werden. Die Entlassungen erfolgten inmitten eines gewerkschaftlichen Kampfes bei BRAMALI nach einem dreitägigen Streik im Mai 2021.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Die Beschäftigten von Style Industries Ltd, einem Hersteller von Kunsthaar, kämpfen seit 2015 für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft, der Kenyan Union of Hair and Beauty Workers (KUHABWO). KUHABWO hat 3.811 der 6.000 Beschäftigten als Mitglieder gewonnen, darunter 85% Frauen, aber das Unternehmen tat alles, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren und zu entmutigen. Wenn Gewerkschaftsvertreter*innen in den Pausen oder während der Mittagspause kamen, um neue Mitglieder anzuwerben, setzte der Arbeitgeber die Polizei ein, um die Beschäftigten zu schikanieren und zu verhaften und sie daran zu hindern, mit den Gewerkschaftsvertretern zu sprechen.

Der Konflikt geriet bei der Schlichtung in eine Sackgasse, und der Fall ging an das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, das 2017 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erließ. Darin wurde Style Industries angewiesen, „Schikane, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung und unlautere Arbeitspraktiken“ zu unterlassen und den Fall vor Gericht abschließen zu lassen. Außerdem sollte das Unternehmen aufhören, Verträge zu kündigen und Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu entlassen.

Trotz des Gerichtsbeschlusses setzte das Unternehmen seine gewerkschaftsfeindliche Taktik fort und entließ im Mai 2021 weitere 150 Gewerkschaftsmitglieder. Denjenigen, die sich davon nicht abschrecken ließen und Gewerkschaftsmitglieder blieben, wurde mit Entlassung gedroht.

Im Juni 2021 wurde eine Solidaritätskampagne gestartet, um auf die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Seit Oktober 2020 bemühen sich Amadou Diallo und Alhassane Diallo, Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten im Hotel Sheraton Grand Conakry, um ihre Wiedereinstellung nach erfolgter gewerkschaftsfeindlicher Entlassung. Trotz internationaler Solidaritätskampagnen und einer Beschwerde bei der ILO hat sich die Hotelleitung hartnäckig gegen ihre Wiedereinstellung gewehrt. Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry, des größten Hotels in Guinea, hatten im März 2019 begonnen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um auf niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden und eine fehlende gesundheitliche Versorgung zu reagieren. Der langwierige Prozess endete mit einer erfolgreichen Gewerkschaftswahl am 11. Februar 2020. Während dieser Zeit versuchte die Hotelleitung mit allen Mitteln, die Wahl zu verhindern, und ließ in einem offenkundig gewerkschaftsfeindlichen Akt die beiden Gewerkschaftsführer widerrechtlich entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im April 2021 wurden die Arbeitnehmerrechte in einer Müllsortieranlage für die Stadt Jerusalem in der Industriezone der Siedlung Atarot unterwandert. Etwa 110 palästinensische Beschäftigte schlossen sich der Gewerkschaft Maan an, um sich gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu wehren. Die Arbeitgeber nutzten die durch COVID-19 verursachten finanziellen Zwänge, um die Bemühungen der Arbeitnehmer um gewerkschaftliche Organisierung zu schwächen. Dutzende von Beschäftigten wurden gezwungen, sich ohne Bezahlung beurlauben zu lassen, andere mussten sich ohne entsprechende Vorkehrungen auf dem Werksgelände aufhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten. Neun Beschäftigte, darunter auch führende Gewerkschaftsmitglieder, wurden entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 wurde eine Reihe von Beschäftigten, die versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, von ihren Arbeitgebern willkürlich daran gehindert. Sie wurden entweder entlassen oder an einen anderen Standort versetzt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 11. Juli 2021 erließ das irakische Elektrizitätsministerium eine Richtlinie, die Gewerkschaftsausschüsse verbietet und die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen anweist, sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung nicht an solchen Ausschüssen zu beteiligen. Darüber hinaus erteilte das irakische Ministerium für Industrie und Mineralien zwei führenden Gewerkschaftsmitgliedern disziplinarische Verwarnungen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Bemühungen um eine gewerkschaftliche Organisierung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Asien/Pazifik

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der türkischen Holz- und Papierindustriegewerkschaft (AGAC-IS) wurden im Juni 2021 vierundfünfzig Beschäftigte der ASD-Laminatfabrik in Düzce, (Türkei) entlassen. Das Unternehmen weigerte sich, die Gewerkschaft anzuerkennen und setzte auf gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen wie die willkürliche Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern und die Ausübung von Druck auf andere Beschäftigte, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit entschied ein örtliches Gericht Anfang des Jahres zugunsten der Wiedereinstellung der Beschäftigten. Das Unternehmen setzte sich jedoch weiterhin über die Gerichtsentscheidung hinweg und verschärfte seine gewerkschaftsfeindlichen Praktiken. Am 30. Juni begann es unmittelbar nach der Aufhebung des Kündigungsverbots in der Pandemie mit der Entlassung von Mitarbeiter*innen. Bis zum 14. Juli 2021 wurden weitere 19 Beschäftigte entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Als die Beschäftigten des Smartphone-Herstellers Salcomp in Istanbul, Türkei, von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, einer Gewerkschaft beizutreten, wurden sie eingeschüchtert, bedroht und entlassen. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren unhaltbar. Während der Pandemie wurden Überstunden ohne die Zustimmung der Beschäftigten angeordnet und nur teilweise bezahlt. Pausen konnten nur nach dem Ermessen der Vorgesetzten eingelegt werden, und da es keine Kantine gab, mussten die Beschäftigten eine Zeit lang in Containern essen. Viele Mitarbeiter*innen erkrankten an COVID-19.

Als die Beschäftigten im August 2021 beschlossen, der türkischen Metallarbeitergewerkschaft (Türk Metal) beizutreten, startete die Betriebsleitung eine Kampagne zur Zerschlagung der Gewerkschaft. Die Beschäftigten wurden eingeschüchtert und bedroht, 170 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Rund 80% der entlassenen Arbeitnehmer waren Frauen. Nach sechstägigen Protesten gelang es den Beschäftigten, Salcomp dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen und alle entlassenen Gewerkschaftsmitglieder wieder einzustellen. Salcomp produziert Smartphones für den chinesischen multinationalen Konzern Xiaomi, den zweitgrößten Smartphone-Hersteller der Welt. In dem Werk in Istanbul sind rund 800 Beschäftigte tätig, und es ist geplant, die Belegschaft auf 2.000 zu erhöhen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im November 2021 griff EasyJet massiv in die Gewerkschaftswahlen in seiner Zentrale in Barcelona (Spanien) ein, als es den CC.OO.-Vertreter entließ. Diese gewerkschaftsfeindliche Entlassung hatte kein anderes Motiv als die Verhinderung einer wachsenden Gewerkschaft in dem Unternehmen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In der Privatwirtschaft in Griechenland haben Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entlassen, versetzt und herabgestuft oder mit solchen Maßnahmen gedroht, um sie davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Das Unternehmen United Paper Mills (UPM) entließ im April 2021 den Betriebsrat in seinem Sägewerk Kaukas (Finnland).

Das Unternehmen behauptete, es handele sich um eine rechtmäßige Entlassung im Zusammenhang mit der Schließung einer Produktionslinie im Sägewerk und mit einer „Erneuerung des Managementmodells“.

Die Gewerkschaften hingegen sahen in diesem Schritt einen Versuch, die gewerkschaftliche Organisation zu untergraben, und das nicht lange nach der Ankündigung, dass UPM das Tarifverhandlungssystem abschaffen wolle.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 wurden zwei türkische Unternehmen, Cengiz İnşaat und CI-AY Mühendislik, mit dem Wiederaufbau eines Eisenbahnabschnitts in Kroatien beauftragt. Von Beginn des Projekts an setzte sich die SGH, eine Mitgliedsorganisation der Union der autonomen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) im Bausektor, mit der Geschäftsführung der beiden Unternehmen in Verbindung, um mit ihnen über die erforderliche Anwendung des Branchentarifvertrags für alle an dem Wiederaufbauprojekt beteiligten Arbeitnehmer, einschließlich der für das Projekt eingestellten türkischen Arbeitskräfte, zu sprechen. Die beiden Unternehmen lehnten hartnäckig jeden Versuch der SGH ab, Informationen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Am 17. Februar 2022 besuchte die SGH die Arbeiter während ihrer Pause auf der Baustelle und überreichte ihnen Flugblätter über die Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.

Die Arbeiter berichteten über eine Reihe von Verstößen gegen ihre Rechte, wie etwa 250-300 Arbeitsstunden pro Monat und die Nichtbezahlung von Überstunden. Unmittelbar danach erhielten siebzehn Arbeiter eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie entlassen seien.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Bulgarien sahen sich die Beschäftigten mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten wollten, da die Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entließen, führende Gewerkschaftsmitglieder schikanierten, „gelbe“ Gewerkschaften gründeten und sich trotz bestehender Vereinbarungen weigerten, Gewerkschaftsbeiträge einzuziehen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nach der Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung in Armenien im April 2021, bei der kommunale Dienste und drei staatliche Verwaltungen, die jeweils über eine eigene Gewerkschaft verfügten, zusammengelegt wurden, beschloss die Leitung des neu geschaffenen Einheitlichen Sozialdienstes (USS), die Vereinbarungen über den automatischen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen vom Lohn nicht mehr anzuwenden und die Beiträge nicht mehr einzuziehen. Diese einseitige Entscheidung hatte katastrophale Auswirkungen auf die Finanzen der Gewerkschaften und ihre Möglichkeiten, Aktivitäten durchzuführen. Trotz eindringlicher Bitten der Gewerkschaftsvorsitzenden blieb das Problem ungelöst.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 führte Coca-Cola Uruguay eine Umstrukturierung durch, bei der sechzehn Personen in Montevideo und achtzehn Personen im Departement Salto entlassen wurden. Das Unternehmen behauptete, dass es diejenigen entlassen würde, gegen die in der Vergangenheit eine Disziplinarstrafe verhängt worden war.

In Wirklichkeit galt die Maßnahme nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in Salto. Während der 45-tägigen Verhandlungen versuchte die Gewerkschaft der Coca-Cola-Beschäftigten (STCC), sich für ihre Wiedereinstellung einzusetzen, erzielte jedoch keine Einigung mit Coca-Cola. Am 4. August 2021 beschloss die STCC einstimmig, für sieben Tage in den Ausstand zu treten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Während der Pandemie nutzte die Unternehmensleitung von Luxottica im Produktions- und Vertriebszentrum McDonough in den USA eine vom Unternehmen herausgegebene App namens „LiveSafe“, um die Beschäftigten angeblich über COVID-19-Probleme am Arbeitsplatz zu informieren.

In Wirklichkeit diente die App als Plattform für die Unternehmensleitung, um gewerkschaftsfeindliche Nachrichten über angebliche „Risiken“ einer gewerkschaftlichen Organisierung zu versenden, wie beispielsweise, dass die Beschäftigten Lohn- und Sozialleistungen verlieren könnten, wenn sie eine Gewerkschaft gründen würden. Neben der App richtete die Unternehmensleitung eine gewerkschaftsfeindliche Website ein, auf der die Gewerkschaften verunglimpft und negative Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, dass die Beschäftigten eine Beitrittserklärung unterschrieben. Das Unternehmen stellte außerdem gewerkschaftsfeindliche Berater ein und verlangte von den Beschäftigten die Teilnahme an obligatorischen, gewerkschaftsfeindlichen Zwangsversammlungen, bei denen die Gewerkschaftsanhänger keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Am 15. Juli 2021 reichten nationale und internationale Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD eine Beschwerde ein, in der sie schwere Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten bei Luxottica USA beklagten. In dem Produktions- und Vertriebszentrum von Luxottica im Bundesstaat Georgia sind 2.000 Personen beschäftigt. Luxottica ist eine Abteilung der EssilorLuxottica-Gruppe, dem weltweit größten Anbieter von Sehhilfen und Brillen, der mit über 150.000 Beschäftigten auf der ganzen Welt einen globalen Markt bedient.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 setzte Heinz-Glas Peru seine gewerkschaftsfeindliche Politik fort, um die Gewerkschaft aufzulösen und Tarifverhandlungen zu verhindern.

Das Unternehmen bot den Mitgliedern Hilfe bei ihrem Austritt an, besuchte sie sogar zu Hause, schickte ihnen das Austrittsschreiben, rief sie einzeln an, um sie zum Austritt zu bewegen. Zudem bot sie denjenigen, die sich für einen Austritt entscheiden würden, eine Stelle mit höherem Gehalt an.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Ende April 2021 entließ AB InBev La Constancia in El Salvador, eine der größten Brauereien der Welt, widerrechtlich 32 Beschäftigte, die allesamt Mitglieder der IUL-Mitgliedsgewerkschaft SITRACONSTA waren. Am 30. Juli 2021 entließ das Unternehmen 30 weitere gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Die Gewerkschaft forderte die sofortige Wiedereinstellung der zu Unrecht entlassenen Gewerkschaftsmitglieder, die Anerkennung der Gewerkschaft und die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Das Unternehmen weigerte sich konsequent, in Verhandlungen einzutreten, und begründete dies mit dem Zeitmangel aufgrund seiner Umstrukturierungspläne und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.

Während des gesamten Jahres 2021 hat La Constancia seine gewerkschaftsfeindliche Linie beibehalten und die Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert. So wurde ihnen gesagt, die Entlassungen lägen in der Verantwortung von SITRACONSTA. Gleichzeitig wurde den Beschäftigten, die ihren Austritt aus der Gewerkschaft nachweisen konnten, eine Arbeitsplatzgarantie angeboten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 hat Hyundai den Aufbau eines Autowerks im Südwesten Koreas unterstützt, an dem kostengünstig und vor allem ohne Gewerkschaften Autos gefertigt werden sollen.

Das neue Autowerk, das Ende 2021 eröffnet wird, wird von Gwangju Global Motors (GGM) betrieben. An diesem neu gegründeten Unternehmen hält die Stadt Gwangju eine Mehrheitsbeteiligung von 21 %, Hyundai ist mit 19% beteiligt.

Damit sollte in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft vermieden werden. Die meisten Beschäftigten bei Hyundai selbst sind gewerkschaftlich organisiert und haben erfolgreich Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen, um höhere Löhne durchzusetzen.

Der durchschnittliche Jahreslohn bei Hyundai beträgt 88 Mio. Won. In dem neuen Werk, das auch „Halblohnfabrik“ genannt wird, liegt der durchschnittliche Jahreslohn bei 35 Mio. Won und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 42,34 Mio. Won für die Unternehmensangestellten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Mai 2021 wandte sich die Geschäftsführung des zur Accor-Kette gehörenden Fairmont Sanur Hotels auf Bali (Indonesien) einzeln an die im Juli 2020 entlassenen Beschäftigten und bot ihnen die Wiedereinstellung an, doch nur unter der Bedingung, dass sie ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.

Im April 2020 hatten die Beschäftigten einer massiven Lohnkürzung von 70% zugestimmt, um den Betrieb des Hotels während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem versuchte die Geschäftsführung, 68 Beschäftigte zu zwingen, „freiwillige“ Kündigungsschreiben für Ende Juli 2020 zu unterzeichnen. Sie alle waren Mitglieder der kürzlich gegründeten Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM). Die Beschäftigten weigerten sich und erhielten zwei Tage später Kündigungsschreiben, in denen sie für entlassen erklärt wurden. In dem Schreiben, das sie unterschreiben mussten, um ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, hieß es: „Ich bin Angestellter des Fairmont-Hotels und erkläre hiermit freiwillig und wissentlich, ohne jeglichen Zwang von irgendeiner Seite, dass ich niemals Mitglied der Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM) geworden bin. Daher habe ich diese Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben.“Von den kontaktierten Beschäftigten erklärten sich nur vier zur Unterschrift bereit, weitere 38 kämpften weiter um ihre Wiedereinstellung wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im August 2021 hat die Kerala Bank im indischen Bezirk Thiruvananthapuram eine neue Satzung eingeführt, die die gewerkschaftlichen Aktivitäten ihrer Angestellten einschränkt. Nach den neuen Regeln haben die Gewerkschaften keine Möglichkeit, auf Entscheidungen im Zusammenhang mit Versetzungen Einfluss zu nehmen. Kurz nach dieser Ankündigung wurden zwei weibliche Führungskräfte der Bank Employees Federation of India (BEFI) aus ihrem Bezirk versetzt. Beide Frauen waren Mitglieder des Unterausschusses für Frauen der BEFI und arbeiteten in derselben Abteilung. Sie wurden mit sofortiger Wirkung an zwei verschiedene Orte versetzt. Nach Angaben der BEFI wurden sie versetzt, weil sie für die Teilnahme an der Tagung des Vorstands der Gewerkschaft frei genommen hatten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Der Hotel- und Casino-Komplex NagaWorld in Phnom Penh, Kambodscha, hat seinen Beschäftigten das Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung beharrlich verweigert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigert sich die Geschäftsleitung, die Union of Khmer Employees of Naga World (LRSU) vollständig anzuerkennen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 24. September 2021 sollte im Büro der Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation (BIGUF) in Chattogram eine Sitzung zur Gründung eines Regionalausschusses des IndustriALL Bangladesh Council (IBC) stattfinden. Ein Anruf der Polizei beim stellvertretenden IBC-Vorsitzenden Salauddin Shapon verhinderte dies jedoch. Für den folgenden Tag war eine weitere Versammlung an einem anderen Ort geplant. Aber auch hier setzte sich die Polizei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung und teilte ihm mit, dass die Versammlung auch dort nicht stattfinden könne.

In einem dritten Versuch beschloss die IBC, die Versammlung im Büro einer anderen Mitgliedsorganisation, der Bangladesh Textile and Garment Workers League (BTGWL), abzuhalten. Als die IBC-Führungskräfte eintrafen, versperrten Polizeibeamte, einige davon in Zivil, das Tor und ließen niemanden hinein.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Südafrika traten rund 100 Beschäftigte der Rhodes-Universität am 10. August 2021 in den Ausstand, nachdem die Hochschule ihre Gewerkschaft, die National Union of Public Service and Allied Workers (NUPSAW), nicht anerkannt hatte. Die NUPSAW, in der mehr als 10% der Universitätsbeschäftigten organisiert sind, hatte sich am 29. April 2021 an die Universität gewandt und ihre Anerkennung verlangt, die auch das Recht umfasst, Mitglieder zu organisieren und zu werben sowie Sitzungen auf dem Campus abzuhalten.

Auf die Frage, warum die Universität die Gewerkschaft nicht anerkennen wolle, erklärte ihr leitender Kommunikationsbeauftragter unter offenkundigem Verstoß gegen die südafrikanischen Gesetze, die NUPSAW sei nicht ausreichend repräsentativ.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 entließ das Brauereiunternehmen Société des Brasseries du Mali (BRAMALI) gezielt führende Gewerkschaftsmitglieder, wie u.a. den stellvertretenden Generalsekretär, den Sekretär für Kommunikation und den Finanzsekretär.

Mehrere andere führende Gewerkschafter standen auf der Warteliste für ihre Entlassung und sollten nach acht Tagen entlassen werden. Die Entlassungen erfolgten inmitten eines gewerkschaftlichen Kampfes bei BRAMALI nach einem dreitägigen Streik im Mai 2021.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Die Beschäftigten von Style Industries Ltd, einem Hersteller von Kunsthaar, kämpfen seit 2015 für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft, der Kenyan Union of Hair and Beauty Workers (KUHABWO). KUHABWO hat 3.811 der 6.000 Beschäftigten als Mitglieder gewonnen, darunter 85% Frauen, aber das Unternehmen tat alles, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren und zu entmutigen. Wenn Gewerkschaftsvertreter*innen in den Pausen oder während der Mittagspause kamen, um neue Mitglieder anzuwerben, setzte der Arbeitgeber die Polizei ein, um die Beschäftigten zu schikanieren und zu verhaften und sie daran zu hindern, mit den Gewerkschaftsvertretern zu sprechen.

Der Konflikt geriet bei der Schlichtung in eine Sackgasse, und der Fall ging an das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, das 2017 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erließ. Darin wurde Style Industries angewiesen, „Schikane, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung und unlautere Arbeitspraktiken“ zu unterlassen und den Fall vor Gericht abschließen zu lassen. Außerdem sollte das Unternehmen aufhören, Verträge zu kündigen und Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu entlassen.

Trotz des Gerichtsbeschlusses setzte das Unternehmen seine gewerkschaftsfeindliche Taktik fort und entließ im Mai 2021 weitere 150 Gewerkschaftsmitglieder. Denjenigen, die sich davon nicht abschrecken ließen und Gewerkschaftsmitglieder blieben, wurde mit Entlassung gedroht.

Im Juni 2021 wurde eine Solidaritätskampagne gestartet, um auf die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Seit Oktober 2020 bemühen sich Amadou Diallo und Alhassane Diallo, Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten im Hotel Sheraton Grand Conakry, um ihre Wiedereinstellung nach erfolgter gewerkschaftsfeindlicher Entlassung. Trotz internationaler Solidaritätskampagnen und einer Beschwerde bei der ILO hat sich die Hotelleitung hartnäckig gegen ihre Wiedereinstellung gewehrt. Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry, des größten Hotels in Guinea, hatten im März 2019 begonnen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um auf niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden und eine fehlende gesundheitliche Versorgung zu reagieren. Der langwierige Prozess endete mit einer erfolgreichen Gewerkschaftswahl am 11. Februar 2020. Während dieser Zeit versuchte die Hotelleitung mit allen Mitteln, die Wahl zu verhindern, und ließ in einem offenkundig gewerkschaftsfeindlichen Akt die beiden Gewerkschaftsführer widerrechtlich entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im April 2021 wurden die Arbeitnehmerrechte in einer Müllsortieranlage für die Stadt Jerusalem in der Industriezone der Siedlung Atarot unterwandert. Etwa 110 palästinensische Beschäftigte schlossen sich der Gewerkschaft Maan an, um sich gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu wehren. Die Arbeitgeber nutzten die durch COVID-19 verursachten finanziellen Zwänge, um die Bemühungen der Arbeitnehmer um gewerkschaftliche Organisierung zu schwächen. Dutzende von Beschäftigten wurden gezwungen, sich ohne Bezahlung beurlauben zu lassen, andere mussten sich ohne entsprechende Vorkehrungen auf dem Werksgelände aufhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten. Neun Beschäftigte, darunter auch führende Gewerkschaftsmitglieder, wurden entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 wurde eine Reihe von Beschäftigten, die versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, von ihren Arbeitgebern willkürlich daran gehindert. Sie wurden entweder entlassen oder an einen anderen Standort versetzt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 11. Juli 2021 erließ das irakische Elektrizitätsministerium eine Richtlinie, die Gewerkschaftsausschüsse verbietet und die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen anweist, sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung nicht an solchen Ausschüssen zu beteiligen. Darüber hinaus erteilte das irakische Ministerium für Industrie und Mineralien zwei führenden Gewerkschaftsmitgliedern disziplinarische Verwarnungen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Bemühungen um eine gewerkschaftliche Organisierung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Gesamtamerika

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der türkischen Holz- und Papierindustriegewerkschaft (AGAC-IS) wurden im Juni 2021 vierundfünfzig Beschäftigte der ASD-Laminatfabrik in Düzce, (Türkei) entlassen. Das Unternehmen weigerte sich, die Gewerkschaft anzuerkennen und setzte auf gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen wie die willkürliche Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern und die Ausübung von Druck auf andere Beschäftigte, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit entschied ein örtliches Gericht Anfang des Jahres zugunsten der Wiedereinstellung der Beschäftigten. Das Unternehmen setzte sich jedoch weiterhin über die Gerichtsentscheidung hinweg und verschärfte seine gewerkschaftsfeindlichen Praktiken. Am 30. Juni begann es unmittelbar nach der Aufhebung des Kündigungsverbots in der Pandemie mit der Entlassung von Mitarbeiter*innen. Bis zum 14. Juli 2021 wurden weitere 19 Beschäftigte entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Als die Beschäftigten des Smartphone-Herstellers Salcomp in Istanbul, Türkei, von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, einer Gewerkschaft beizutreten, wurden sie eingeschüchtert, bedroht und entlassen. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren unhaltbar. Während der Pandemie wurden Überstunden ohne die Zustimmung der Beschäftigten angeordnet und nur teilweise bezahlt. Pausen konnten nur nach dem Ermessen der Vorgesetzten eingelegt werden, und da es keine Kantine gab, mussten die Beschäftigten eine Zeit lang in Containern essen. Viele Mitarbeiter*innen erkrankten an COVID-19.

Als die Beschäftigten im August 2021 beschlossen, der türkischen Metallarbeitergewerkschaft (Türk Metal) beizutreten, startete die Betriebsleitung eine Kampagne zur Zerschlagung der Gewerkschaft. Die Beschäftigten wurden eingeschüchtert und bedroht, 170 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Rund 80% der entlassenen Arbeitnehmer waren Frauen. Nach sechstägigen Protesten gelang es den Beschäftigten, Salcomp dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen und alle entlassenen Gewerkschaftsmitglieder wieder einzustellen. Salcomp produziert Smartphones für den chinesischen multinationalen Konzern Xiaomi, den zweitgrößten Smartphone-Hersteller der Welt. In dem Werk in Istanbul sind rund 800 Beschäftigte tätig, und es ist geplant, die Belegschaft auf 2.000 zu erhöhen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im November 2021 griff EasyJet massiv in die Gewerkschaftswahlen in seiner Zentrale in Barcelona (Spanien) ein, als es den CC.OO.-Vertreter entließ. Diese gewerkschaftsfeindliche Entlassung hatte kein anderes Motiv als die Verhinderung einer wachsenden Gewerkschaft in dem Unternehmen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In der Privatwirtschaft in Griechenland haben Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entlassen, versetzt und herabgestuft oder mit solchen Maßnahmen gedroht, um sie davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Das Unternehmen United Paper Mills (UPM) entließ im April 2021 den Betriebsrat in seinem Sägewerk Kaukas (Finnland).

Das Unternehmen behauptete, es handele sich um eine rechtmäßige Entlassung im Zusammenhang mit der Schließung einer Produktionslinie im Sägewerk und mit einer „Erneuerung des Managementmodells“.

Die Gewerkschaften hingegen sahen in diesem Schritt einen Versuch, die gewerkschaftliche Organisation zu untergraben, und das nicht lange nach der Ankündigung, dass UPM das Tarifverhandlungssystem abschaffen wolle.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 wurden zwei türkische Unternehmen, Cengiz İnşaat und CI-AY Mühendislik, mit dem Wiederaufbau eines Eisenbahnabschnitts in Kroatien beauftragt. Von Beginn des Projekts an setzte sich die SGH, eine Mitgliedsorganisation der Union der autonomen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) im Bausektor, mit der Geschäftsführung der beiden Unternehmen in Verbindung, um mit ihnen über die erforderliche Anwendung des Branchentarifvertrags für alle an dem Wiederaufbauprojekt beteiligten Arbeitnehmer, einschließlich der für das Projekt eingestellten türkischen Arbeitskräfte, zu sprechen. Die beiden Unternehmen lehnten hartnäckig jeden Versuch der SGH ab, Informationen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Am 17. Februar 2022 besuchte die SGH die Arbeiter während ihrer Pause auf der Baustelle und überreichte ihnen Flugblätter über die Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.

Die Arbeiter berichteten über eine Reihe von Verstößen gegen ihre Rechte, wie etwa 250-300 Arbeitsstunden pro Monat und die Nichtbezahlung von Überstunden. Unmittelbar danach erhielten siebzehn Arbeiter eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie entlassen seien.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Bulgarien sahen sich die Beschäftigten mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten wollten, da die Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entließen, führende Gewerkschaftsmitglieder schikanierten, „gelbe“ Gewerkschaften gründeten und sich trotz bestehender Vereinbarungen weigerten, Gewerkschaftsbeiträge einzuziehen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nach der Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung in Armenien im April 2021, bei der kommunale Dienste und drei staatliche Verwaltungen, die jeweils über eine eigene Gewerkschaft verfügten, zusammengelegt wurden, beschloss die Leitung des neu geschaffenen Einheitlichen Sozialdienstes (USS), die Vereinbarungen über den automatischen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen vom Lohn nicht mehr anzuwenden und die Beiträge nicht mehr einzuziehen. Diese einseitige Entscheidung hatte katastrophale Auswirkungen auf die Finanzen der Gewerkschaften und ihre Möglichkeiten, Aktivitäten durchzuführen. Trotz eindringlicher Bitten der Gewerkschaftsvorsitzenden blieb das Problem ungelöst.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 führte Coca-Cola Uruguay eine Umstrukturierung durch, bei der sechzehn Personen in Montevideo und achtzehn Personen im Departement Salto entlassen wurden. Das Unternehmen behauptete, dass es diejenigen entlassen würde, gegen die in der Vergangenheit eine Disziplinarstrafe verhängt worden war.

In Wirklichkeit galt die Maßnahme nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in Salto. Während der 45-tägigen Verhandlungen versuchte die Gewerkschaft der Coca-Cola-Beschäftigten (STCC), sich für ihre Wiedereinstellung einzusetzen, erzielte jedoch keine Einigung mit Coca-Cola. Am 4. August 2021 beschloss die STCC einstimmig, für sieben Tage in den Ausstand zu treten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Während der Pandemie nutzte die Unternehmensleitung von Luxottica im Produktions- und Vertriebszentrum McDonough in den USA eine vom Unternehmen herausgegebene App namens „LiveSafe“, um die Beschäftigten angeblich über COVID-19-Probleme am Arbeitsplatz zu informieren.

In Wirklichkeit diente die App als Plattform für die Unternehmensleitung, um gewerkschaftsfeindliche Nachrichten über angebliche „Risiken“ einer gewerkschaftlichen Organisierung zu versenden, wie beispielsweise, dass die Beschäftigten Lohn- und Sozialleistungen verlieren könnten, wenn sie eine Gewerkschaft gründen würden. Neben der App richtete die Unternehmensleitung eine gewerkschaftsfeindliche Website ein, auf der die Gewerkschaften verunglimpft und negative Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, dass die Beschäftigten eine Beitrittserklärung unterschrieben. Das Unternehmen stellte außerdem gewerkschaftsfeindliche Berater ein und verlangte von den Beschäftigten die Teilnahme an obligatorischen, gewerkschaftsfeindlichen Zwangsversammlungen, bei denen die Gewerkschaftsanhänger keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Am 15. Juli 2021 reichten nationale und internationale Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD eine Beschwerde ein, in der sie schwere Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten bei Luxottica USA beklagten. In dem Produktions- und Vertriebszentrum von Luxottica im Bundesstaat Georgia sind 2.000 Personen beschäftigt. Luxottica ist eine Abteilung der EssilorLuxottica-Gruppe, dem weltweit größten Anbieter von Sehhilfen und Brillen, der mit über 150.000 Beschäftigten auf der ganzen Welt einen globalen Markt bedient.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 setzte Heinz-Glas Peru seine gewerkschaftsfeindliche Politik fort, um die Gewerkschaft aufzulösen und Tarifverhandlungen zu verhindern.

Das Unternehmen bot den Mitgliedern Hilfe bei ihrem Austritt an, besuchte sie sogar zu Hause, schickte ihnen das Austrittsschreiben, rief sie einzeln an, um sie zum Austritt zu bewegen. Zudem bot sie denjenigen, die sich für einen Austritt entscheiden würden, eine Stelle mit höherem Gehalt an.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Ende April 2021 entließ AB InBev La Constancia in El Salvador, eine der größten Brauereien der Welt, widerrechtlich 32 Beschäftigte, die allesamt Mitglieder der IUL-Mitgliedsgewerkschaft SITRACONSTA waren. Am 30. Juli 2021 entließ das Unternehmen 30 weitere gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Die Gewerkschaft forderte die sofortige Wiedereinstellung der zu Unrecht entlassenen Gewerkschaftsmitglieder, die Anerkennung der Gewerkschaft und die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Das Unternehmen weigerte sich konsequent, in Verhandlungen einzutreten, und begründete dies mit dem Zeitmangel aufgrund seiner Umstrukturierungspläne und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.

Während des gesamten Jahres 2021 hat La Constancia seine gewerkschaftsfeindliche Linie beibehalten und die Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert. So wurde ihnen gesagt, die Entlassungen lägen in der Verantwortung von SITRACONSTA. Gleichzeitig wurde den Beschäftigten, die ihren Austritt aus der Gewerkschaft nachweisen konnten, eine Arbeitsplatzgarantie angeboten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 hat Hyundai den Aufbau eines Autowerks im Südwesten Koreas unterstützt, an dem kostengünstig und vor allem ohne Gewerkschaften Autos gefertigt werden sollen.

Das neue Autowerk, das Ende 2021 eröffnet wird, wird von Gwangju Global Motors (GGM) betrieben. An diesem neu gegründeten Unternehmen hält die Stadt Gwangju eine Mehrheitsbeteiligung von 21 %, Hyundai ist mit 19% beteiligt.

Damit sollte in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft vermieden werden. Die meisten Beschäftigten bei Hyundai selbst sind gewerkschaftlich organisiert und haben erfolgreich Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen, um höhere Löhne durchzusetzen.

Der durchschnittliche Jahreslohn bei Hyundai beträgt 88 Mio. Won. In dem neuen Werk, das auch „Halblohnfabrik“ genannt wird, liegt der durchschnittliche Jahreslohn bei 35 Mio. Won und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 42,34 Mio. Won für die Unternehmensangestellten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Mai 2021 wandte sich die Geschäftsführung des zur Accor-Kette gehörenden Fairmont Sanur Hotels auf Bali (Indonesien) einzeln an die im Juli 2020 entlassenen Beschäftigten und bot ihnen die Wiedereinstellung an, doch nur unter der Bedingung, dass sie ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.

Im April 2020 hatten die Beschäftigten einer massiven Lohnkürzung von 70% zugestimmt, um den Betrieb des Hotels während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem versuchte die Geschäftsführung, 68 Beschäftigte zu zwingen, „freiwillige“ Kündigungsschreiben für Ende Juli 2020 zu unterzeichnen. Sie alle waren Mitglieder der kürzlich gegründeten Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM). Die Beschäftigten weigerten sich und erhielten zwei Tage später Kündigungsschreiben, in denen sie für entlassen erklärt wurden. In dem Schreiben, das sie unterschreiben mussten, um ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, hieß es: „Ich bin Angestellter des Fairmont-Hotels und erkläre hiermit freiwillig und wissentlich, ohne jeglichen Zwang von irgendeiner Seite, dass ich niemals Mitglied der Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM) geworden bin. Daher habe ich diese Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben.“Von den kontaktierten Beschäftigten erklärten sich nur vier zur Unterschrift bereit, weitere 38 kämpften weiter um ihre Wiedereinstellung wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im August 2021 hat die Kerala Bank im indischen Bezirk Thiruvananthapuram eine neue Satzung eingeführt, die die gewerkschaftlichen Aktivitäten ihrer Angestellten einschränkt. Nach den neuen Regeln haben die Gewerkschaften keine Möglichkeit, auf Entscheidungen im Zusammenhang mit Versetzungen Einfluss zu nehmen. Kurz nach dieser Ankündigung wurden zwei weibliche Führungskräfte der Bank Employees Federation of India (BEFI) aus ihrem Bezirk versetzt. Beide Frauen waren Mitglieder des Unterausschusses für Frauen der BEFI und arbeiteten in derselben Abteilung. Sie wurden mit sofortiger Wirkung an zwei verschiedene Orte versetzt. Nach Angaben der BEFI wurden sie versetzt, weil sie für die Teilnahme an der Tagung des Vorstands der Gewerkschaft frei genommen hatten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Der Hotel- und Casino-Komplex NagaWorld in Phnom Penh, Kambodscha, hat seinen Beschäftigten das Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung beharrlich verweigert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigert sich die Geschäftsleitung, die Union of Khmer Employees of Naga World (LRSU) vollständig anzuerkennen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 24. September 2021 sollte im Büro der Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation (BIGUF) in Chattogram eine Sitzung zur Gründung eines Regionalausschusses des IndustriALL Bangladesh Council (IBC) stattfinden. Ein Anruf der Polizei beim stellvertretenden IBC-Vorsitzenden Salauddin Shapon verhinderte dies jedoch. Für den folgenden Tag war eine weitere Versammlung an einem anderen Ort geplant. Aber auch hier setzte sich die Polizei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung und teilte ihm mit, dass die Versammlung auch dort nicht stattfinden könne.

In einem dritten Versuch beschloss die IBC, die Versammlung im Büro einer anderen Mitgliedsorganisation, der Bangladesh Textile and Garment Workers League (BTGWL), abzuhalten. Als die IBC-Führungskräfte eintrafen, versperrten Polizeibeamte, einige davon in Zivil, das Tor und ließen niemanden hinein.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Südafrika traten rund 100 Beschäftigte der Rhodes-Universität am 10. August 2021 in den Ausstand, nachdem die Hochschule ihre Gewerkschaft, die National Union of Public Service and Allied Workers (NUPSAW), nicht anerkannt hatte. Die NUPSAW, in der mehr als 10% der Universitätsbeschäftigten organisiert sind, hatte sich am 29. April 2021 an die Universität gewandt und ihre Anerkennung verlangt, die auch das Recht umfasst, Mitglieder zu organisieren und zu werben sowie Sitzungen auf dem Campus abzuhalten.

Auf die Frage, warum die Universität die Gewerkschaft nicht anerkennen wolle, erklärte ihr leitender Kommunikationsbeauftragter unter offenkundigem Verstoß gegen die südafrikanischen Gesetze, die NUPSAW sei nicht ausreichend repräsentativ.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 entließ das Brauereiunternehmen Société des Brasseries du Mali (BRAMALI) gezielt führende Gewerkschaftsmitglieder, wie u.a. den stellvertretenden Generalsekretär, den Sekretär für Kommunikation und den Finanzsekretär.

Mehrere andere führende Gewerkschafter standen auf der Warteliste für ihre Entlassung und sollten nach acht Tagen entlassen werden. Die Entlassungen erfolgten inmitten eines gewerkschaftlichen Kampfes bei BRAMALI nach einem dreitägigen Streik im Mai 2021.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Die Beschäftigten von Style Industries Ltd, einem Hersteller von Kunsthaar, kämpfen seit 2015 für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft, der Kenyan Union of Hair and Beauty Workers (KUHABWO). KUHABWO hat 3.811 der 6.000 Beschäftigten als Mitglieder gewonnen, darunter 85% Frauen, aber das Unternehmen tat alles, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren und zu entmutigen. Wenn Gewerkschaftsvertreter*innen in den Pausen oder während der Mittagspause kamen, um neue Mitglieder anzuwerben, setzte der Arbeitgeber die Polizei ein, um die Beschäftigten zu schikanieren und zu verhaften und sie daran zu hindern, mit den Gewerkschaftsvertretern zu sprechen.

Der Konflikt geriet bei der Schlichtung in eine Sackgasse, und der Fall ging an das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, das 2017 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erließ. Darin wurde Style Industries angewiesen, „Schikane, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung und unlautere Arbeitspraktiken“ zu unterlassen und den Fall vor Gericht abschließen zu lassen. Außerdem sollte das Unternehmen aufhören, Verträge zu kündigen und Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu entlassen.

Trotz des Gerichtsbeschlusses setzte das Unternehmen seine gewerkschaftsfeindliche Taktik fort und entließ im Mai 2021 weitere 150 Gewerkschaftsmitglieder. Denjenigen, die sich davon nicht abschrecken ließen und Gewerkschaftsmitglieder blieben, wurde mit Entlassung gedroht.

Im Juni 2021 wurde eine Solidaritätskampagne gestartet, um auf die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Seit Oktober 2020 bemühen sich Amadou Diallo und Alhassane Diallo, Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten im Hotel Sheraton Grand Conakry, um ihre Wiedereinstellung nach erfolgter gewerkschaftsfeindlicher Entlassung. Trotz internationaler Solidaritätskampagnen und einer Beschwerde bei der ILO hat sich die Hotelleitung hartnäckig gegen ihre Wiedereinstellung gewehrt. Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry, des größten Hotels in Guinea, hatten im März 2019 begonnen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um auf niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden und eine fehlende gesundheitliche Versorgung zu reagieren. Der langwierige Prozess endete mit einer erfolgreichen Gewerkschaftswahl am 11. Februar 2020. Während dieser Zeit versuchte die Hotelleitung mit allen Mitteln, die Wahl zu verhindern, und ließ in einem offenkundig gewerkschaftsfeindlichen Akt die beiden Gewerkschaftsführer widerrechtlich entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im April 2021 wurden die Arbeitnehmerrechte in einer Müllsortieranlage für die Stadt Jerusalem in der Industriezone der Siedlung Atarot unterwandert. Etwa 110 palästinensische Beschäftigte schlossen sich der Gewerkschaft Maan an, um sich gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu wehren. Die Arbeitgeber nutzten die durch COVID-19 verursachten finanziellen Zwänge, um die Bemühungen der Arbeitnehmer um gewerkschaftliche Organisierung zu schwächen. Dutzende von Beschäftigten wurden gezwungen, sich ohne Bezahlung beurlauben zu lassen, andere mussten sich ohne entsprechende Vorkehrungen auf dem Werksgelände aufhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten. Neun Beschäftigte, darunter auch führende Gewerkschaftsmitglieder, wurden entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 wurde eine Reihe von Beschäftigten, die versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, von ihren Arbeitgebern willkürlich daran gehindert. Sie wurden entweder entlassen oder an einen anderen Standort versetzt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 11. Juli 2021 erließ das irakische Elektrizitätsministerium eine Richtlinie, die Gewerkschaftsausschüsse verbietet und die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen anweist, sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung nicht an solchen Ausschüssen zu beteiligen. Darüber hinaus erteilte das irakische Ministerium für Industrie und Mineralien zwei führenden Gewerkschaftsmitgliedern disziplinarische Verwarnungen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Bemühungen um eine gewerkschaftliche Organisierung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Europa

41%

41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
76%

76% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 72% im Jahr 2021
95%

95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 90% im Jahr 2021
100%

Alle 19 Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Unverändert gegenüber 2021
87%

87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Gegenüber 91% im Jahr 2021

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der türkischen Holz- und Papierindustriegewerkschaft (AGAC-IS) wurden im Juni 2021 vierundfünfzig Beschäftigte der ASD-Laminatfabrik in Düzce, (Türkei) entlassen. Das Unternehmen weigerte sich, die Gewerkschaft anzuerkennen und setzte auf gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen wie die willkürliche Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern und die Ausübung von Druck auf andere Beschäftigte, auf ihre Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit entschied ein örtliches Gericht Anfang des Jahres zugunsten der Wiedereinstellung der Beschäftigten. Das Unternehmen setzte sich jedoch weiterhin über die Gerichtsentscheidung hinweg und verschärfte seine gewerkschaftsfeindlichen Praktiken. Am 30. Juni begann es unmittelbar nach der Aufhebung des Kündigungsverbots in der Pandemie mit der Entlassung von Mitarbeiter*innen. Bis zum 14. Juli 2021 wurden weitere 19 Beschäftigte entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Als die Beschäftigten des Smartphone-Herstellers Salcomp in Istanbul, Türkei, von ihrem Grundrecht Gebrauch machten, einer Gewerkschaft beizutreten, wurden sie eingeschüchtert, bedroht und entlassen. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren unhaltbar. Während der Pandemie wurden Überstunden ohne die Zustimmung der Beschäftigten angeordnet und nur teilweise bezahlt. Pausen konnten nur nach dem Ermessen der Vorgesetzten eingelegt werden, und da es keine Kantine gab, mussten die Beschäftigten eine Zeit lang in Containern essen. Viele Mitarbeiter*innen erkrankten an COVID-19.

Als die Beschäftigten im August 2021 beschlossen, der türkischen Metallarbeitergewerkschaft (Türk Metal) beizutreten, startete die Betriebsleitung eine Kampagne zur Zerschlagung der Gewerkschaft. Die Beschäftigten wurden eingeschüchtert und bedroht, 170 Gewerkschaftsmitglieder wurden entlassen. Rund 80% der entlassenen Arbeitnehmer waren Frauen. Nach sechstägigen Protesten gelang es den Beschäftigten, Salcomp dazu zu bewegen, seine Entscheidung rückgängig zu machen und alle entlassenen Gewerkschaftsmitglieder wieder einzustellen. Salcomp produziert Smartphones für den chinesischen multinationalen Konzern Xiaomi, den zweitgrößten Smartphone-Hersteller der Welt. In dem Werk in Istanbul sind rund 800 Beschäftigte tätig, und es ist geplant, die Belegschaft auf 2.000 zu erhöhen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im November 2021 griff EasyJet massiv in die Gewerkschaftswahlen in seiner Zentrale in Barcelona (Spanien) ein, als es den CC.OO.-Vertreter entließ. Diese gewerkschaftsfeindliche Entlassung hatte kein anderes Motiv als die Verhinderung einer wachsenden Gewerkschaft in dem Unternehmen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In der Privatwirtschaft in Griechenland haben Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entlassen, versetzt und herabgestuft oder mit solchen Maßnahmen gedroht, um sie davon abzuhalten, einer Gewerkschaft beizutreten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Das Unternehmen United Paper Mills (UPM) entließ im April 2021 den Betriebsrat in seinem Sägewerk Kaukas (Finnland).

Das Unternehmen behauptete, es handele sich um eine rechtmäßige Entlassung im Zusammenhang mit der Schließung einer Produktionslinie im Sägewerk und mit einer „Erneuerung des Managementmodells“.

Die Gewerkschaften hingegen sahen in diesem Schritt einen Versuch, die gewerkschaftliche Organisation zu untergraben, und das nicht lange nach der Ankündigung, dass UPM das Tarifverhandlungssystem abschaffen wolle.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 wurden zwei türkische Unternehmen, Cengiz İnşaat und CI-AY Mühendislik, mit dem Wiederaufbau eines Eisenbahnabschnitts in Kroatien beauftragt. Von Beginn des Projekts an setzte sich die SGH, eine Mitgliedsorganisation der Union der autonomen Gewerkschaften Kroatiens (SSSH) im Bausektor, mit der Geschäftsführung der beiden Unternehmen in Verbindung, um mit ihnen über die erforderliche Anwendung des Branchentarifvertrags für alle an dem Wiederaufbauprojekt beteiligten Arbeitnehmer, einschließlich der für das Projekt eingestellten türkischen Arbeitskräfte, zu sprechen. Die beiden Unternehmen lehnten hartnäckig jeden Versuch der SGH ab, Informationen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Am 17. Februar 2022 besuchte die SGH die Arbeiter während ihrer Pause auf der Baustelle und überreichte ihnen Flugblätter über die Rechte, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben.

Die Arbeiter berichteten über eine Reihe von Verstößen gegen ihre Rechte, wie etwa 250-300 Arbeitsstunden pro Monat und die Nichtbezahlung von Überstunden. Unmittelbar danach erhielten siebzehn Arbeiter eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass sie entlassen seien.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Bulgarien sahen sich die Beschäftigten mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten wollten, da die Arbeitgeber gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte entließen, führende Gewerkschaftsmitglieder schikanierten, „gelbe“ Gewerkschaften gründeten und sich trotz bestehender Vereinbarungen weigerten, Gewerkschaftsbeiträge einzuziehen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Nach der Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung in Armenien im April 2021, bei der kommunale Dienste und drei staatliche Verwaltungen, die jeweils über eine eigene Gewerkschaft verfügten, zusammengelegt wurden, beschloss die Leitung des neu geschaffenen Einheitlichen Sozialdienstes (USS), die Vereinbarungen über den automatischen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen vom Lohn nicht mehr anzuwenden und die Beiträge nicht mehr einzuziehen. Diese einseitige Entscheidung hatte katastrophale Auswirkungen auf die Finanzen der Gewerkschaften und ihre Möglichkeiten, Aktivitäten durchzuführen. Trotz eindringlicher Bitten der Gewerkschaftsvorsitzenden blieb das Problem ungelöst.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 führte Coca-Cola Uruguay eine Umstrukturierung durch, bei der sechzehn Personen in Montevideo und achtzehn Personen im Departement Salto entlassen wurden. Das Unternehmen behauptete, dass es diejenigen entlassen würde, gegen die in der Vergangenheit eine Disziplinarstrafe verhängt worden war.

In Wirklichkeit galt die Maßnahme nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern in Salto. Während der 45-tägigen Verhandlungen versuchte die Gewerkschaft der Coca-Cola-Beschäftigten (STCC), sich für ihre Wiedereinstellung einzusetzen, erzielte jedoch keine Einigung mit Coca-Cola. Am 4. August 2021 beschloss die STCC einstimmig, für sieben Tage in den Ausstand zu treten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Während der Pandemie nutzte die Unternehmensleitung von Luxottica im Produktions- und Vertriebszentrum McDonough in den USA eine vom Unternehmen herausgegebene App namens „LiveSafe“, um die Beschäftigten angeblich über COVID-19-Probleme am Arbeitsplatz zu informieren.

In Wirklichkeit diente die App als Plattform für die Unternehmensleitung, um gewerkschaftsfeindliche Nachrichten über angebliche „Risiken“ einer gewerkschaftlichen Organisierung zu versenden, wie beispielsweise, dass die Beschäftigten Lohn- und Sozialleistungen verlieren könnten, wenn sie eine Gewerkschaft gründen würden. Neben der App richtete die Unternehmensleitung eine gewerkschaftsfeindliche Website ein, auf der die Gewerkschaften verunglimpft und negative Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, dass die Beschäftigten eine Beitrittserklärung unterschrieben. Das Unternehmen stellte außerdem gewerkschaftsfeindliche Berater ein und verlangte von den Beschäftigten die Teilnahme an obligatorischen, gewerkschaftsfeindlichen Zwangsversammlungen, bei denen die Gewerkschaftsanhänger keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Am 15. Juli 2021 reichten nationale und internationale Gewerkschaftsgruppen im Rahmen der Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD eine Beschwerde ein, in der sie schwere Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten bei Luxottica USA beklagten. In dem Produktions- und Vertriebszentrum von Luxottica im Bundesstaat Georgia sind 2.000 Personen beschäftigt. Luxottica ist eine Abteilung der EssilorLuxottica-Gruppe, dem weltweit größten Anbieter von Sehhilfen und Brillen, der mit über 150.000 Beschäftigten auf der ganzen Welt einen globalen Markt bedient.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 setzte Heinz-Glas Peru seine gewerkschaftsfeindliche Politik fort, um die Gewerkschaft aufzulösen und Tarifverhandlungen zu verhindern.

Das Unternehmen bot den Mitgliedern Hilfe bei ihrem Austritt an, besuchte sie sogar zu Hause, schickte ihnen das Austrittsschreiben, rief sie einzeln an, um sie zum Austritt zu bewegen. Zudem bot sie denjenigen, die sich für einen Austritt entscheiden würden, eine Stelle mit höherem Gehalt an.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Ende April 2021 entließ AB InBev La Constancia in El Salvador, eine der größten Brauereien der Welt, widerrechtlich 32 Beschäftigte, die allesamt Mitglieder der IUL-Mitgliedsgewerkschaft SITRACONSTA waren. Am 30. Juli 2021 entließ das Unternehmen 30 weitere gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Die Gewerkschaft forderte die sofortige Wiedereinstellung der zu Unrecht entlassenen Gewerkschaftsmitglieder, die Anerkennung der Gewerkschaft und die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Das Unternehmen weigerte sich konsequent, in Verhandlungen einzutreten, und begründete dies mit dem Zeitmangel aufgrund seiner Umstrukturierungspläne und Pandemiebekämpfungsmaßnahmen.

Während des gesamten Jahres 2021 hat La Constancia seine gewerkschaftsfeindliche Linie beibehalten und die Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert. So wurde ihnen gesagt, die Entlassungen lägen in der Verantwortung von SITRACONSTA. Gleichzeitig wurde den Beschäftigten, die ihren Austritt aus der Gewerkschaft nachweisen konnten, eine Arbeitsplatzgarantie angeboten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 hat Hyundai den Aufbau eines Autowerks im Südwesten Koreas unterstützt, an dem kostengünstig und vor allem ohne Gewerkschaften Autos gefertigt werden sollen.

Das neue Autowerk, das Ende 2021 eröffnet wird, wird von Gwangju Global Motors (GGM) betrieben. An diesem neu gegründeten Unternehmen hält die Stadt Gwangju eine Mehrheitsbeteiligung von 21 %, Hyundai ist mit 19% beteiligt.

Damit sollte in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft vermieden werden. Die meisten Beschäftigten bei Hyundai selbst sind gewerkschaftlich organisiert und haben erfolgreich Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen, um höhere Löhne durchzusetzen.

Der durchschnittliche Jahreslohn bei Hyundai beträgt 88 Mio. Won. In dem neuen Werk, das auch „Halblohnfabrik“ genannt wird, liegt der durchschnittliche Jahreslohn bei 35 Mio. Won und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 42,34 Mio. Won für die Unternehmensangestellten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Mai 2021 wandte sich die Geschäftsführung des zur Accor-Kette gehörenden Fairmont Sanur Hotels auf Bali (Indonesien) einzeln an die im Juli 2020 entlassenen Beschäftigten und bot ihnen die Wiedereinstellung an, doch nur unter der Bedingung, dass sie ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.

Im April 2020 hatten die Beschäftigten einer massiven Lohnkürzung von 70% zugestimmt, um den Betrieb des Hotels während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem versuchte die Geschäftsführung, 68 Beschäftigte zu zwingen, „freiwillige“ Kündigungsschreiben für Ende Juli 2020 zu unterzeichnen. Sie alle waren Mitglieder der kürzlich gegründeten Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM). Die Beschäftigten weigerten sich und erhielten zwei Tage später Kündigungsschreiben, in denen sie für entlassen erklärt wurden. In dem Schreiben, das sie unterschreiben mussten, um ihren Arbeitsplatz zurückzubekommen, hieß es: „Ich bin Angestellter des Fairmont-Hotels und erkläre hiermit freiwillig und wissentlich, ohne jeglichen Zwang von irgendeiner Seite, dass ich niemals Mitglied der Gewerkschaft Serikat Pekerja Mandiri (SPM) geworden bin. Daher habe ich diese Erklärung wahrheitsgemäß abgegeben.“Von den kontaktierten Beschäftigten erklärten sich nur vier zur Unterschrift bereit, weitere 38 kämpften weiter um ihre Wiedereinstellung wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im August 2021 hat die Kerala Bank im indischen Bezirk Thiruvananthapuram eine neue Satzung eingeführt, die die gewerkschaftlichen Aktivitäten ihrer Angestellten einschränkt. Nach den neuen Regeln haben die Gewerkschaften keine Möglichkeit, auf Entscheidungen im Zusammenhang mit Versetzungen Einfluss zu nehmen. Kurz nach dieser Ankündigung wurden zwei weibliche Führungskräfte der Bank Employees Federation of India (BEFI) aus ihrem Bezirk versetzt. Beide Frauen waren Mitglieder des Unterausschusses für Frauen der BEFI und arbeiteten in derselben Abteilung. Sie wurden mit sofortiger Wirkung an zwei verschiedene Orte versetzt. Nach Angaben der BEFI wurden sie versetzt, weil sie für die Teilnahme an der Tagung des Vorstands der Gewerkschaft frei genommen hatten.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Der Hotel- und Casino-Komplex NagaWorld in Phnom Penh, Kambodscha, hat seinen Beschäftigten das Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung beharrlich verweigert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten weigert sich die Geschäftsleitung, die Union of Khmer Employees of Naga World (LRSU) vollständig anzuerkennen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 24. September 2021 sollte im Büro der Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation (BIGUF) in Chattogram eine Sitzung zur Gründung eines Regionalausschusses des IndustriALL Bangladesh Council (IBC) stattfinden. Ein Anruf der Polizei beim stellvertretenden IBC-Vorsitzenden Salauddin Shapon verhinderte dies jedoch. Für den folgenden Tag war eine weitere Versammlung an einem anderen Ort geplant. Aber auch hier setzte sich die Polizei mit dem stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung und teilte ihm mit, dass die Versammlung auch dort nicht stattfinden könne.

In einem dritten Versuch beschloss die IBC, die Versammlung im Büro einer anderen Mitgliedsorganisation, der Bangladesh Textile and Garment Workers League (BTGWL), abzuhalten. Als die IBC-Führungskräfte eintrafen, versperrten Polizeibeamte, einige davon in Zivil, das Tor und ließen niemanden hinein.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

In Südafrika traten rund 100 Beschäftigte der Rhodes-Universität am 10. August 2021 in den Ausstand, nachdem die Hochschule ihre Gewerkschaft, die National Union of Public Service and Allied Workers (NUPSAW), nicht anerkannt hatte. Die NUPSAW, in der mehr als 10% der Universitätsbeschäftigten organisiert sind, hatte sich am 29. April 2021 an die Universität gewandt und ihre Anerkennung verlangt, die auch das Recht umfasst, Mitglieder zu organisieren und zu werben sowie Sitzungen auf dem Campus abzuhalten.

Auf die Frage, warum die Universität die Gewerkschaft nicht anerkennen wolle, erklärte ihr leitender Kommunikationsbeauftragter unter offenkundigem Verstoß gegen die südafrikanischen Gesetze, die NUPSAW sei nicht ausreichend repräsentativ.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Juni 2021 entließ das Brauereiunternehmen Société des Brasseries du Mali (BRAMALI) gezielt führende Gewerkschaftsmitglieder, wie u.a. den stellvertretenden Generalsekretär, den Sekretär für Kommunikation und den Finanzsekretär.

Mehrere andere führende Gewerkschafter standen auf der Warteliste für ihre Entlassung und sollten nach acht Tagen entlassen werden. Die Entlassungen erfolgten inmitten eines gewerkschaftlichen Kampfes bei BRAMALI nach einem dreitägigen Streik im Mai 2021.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Die Beschäftigten von Style Industries Ltd, einem Hersteller von Kunsthaar, kämpfen seit 2015 für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft, der Kenyan Union of Hair and Beauty Workers (KUHABWO). KUHABWO hat 3.811 der 6.000 Beschäftigten als Mitglieder gewonnen, darunter 85% Frauen, aber das Unternehmen tat alles, um Gewerkschaftsmitglieder zu schikanieren und zu entmutigen. Wenn Gewerkschaftsvertreter*innen in den Pausen oder während der Mittagspause kamen, um neue Mitglieder anzuwerben, setzte der Arbeitgeber die Polizei ein, um die Beschäftigten zu schikanieren und zu verhaften und sie daran zu hindern, mit den Gewerkschaftsvertretern zu sprechen.

Der Konflikt geriet bei der Schlichtung in eine Sackgasse, und der Fall ging an das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, das 2017 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erließ. Darin wurde Style Industries angewiesen, „Schikane, Einschüchterung, Nötigung, Belästigung und unlautere Arbeitspraktiken“ zu unterlassen und den Fall vor Gericht abschließen zu lassen. Außerdem sollte das Unternehmen aufhören, Verträge zu kündigen und Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu entlassen.

Trotz des Gerichtsbeschlusses setzte das Unternehmen seine gewerkschaftsfeindliche Taktik fort und entließ im Mai 2021 weitere 150 Gewerkschaftsmitglieder. Denjenigen, die sich davon nicht abschrecken ließen und Gewerkschaftsmitglieder blieben, wurde mit Entlassung gedroht.

Im Juni 2021 wurde eine Solidaritätskampagne gestartet, um auf die gewerkschaftsfeindlichen Taktiken des Unternehmens aufmerksam zu machen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Seit Oktober 2020 bemühen sich Amadou Diallo und Alhassane Diallo, Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten im Hotel Sheraton Grand Conakry, um ihre Wiedereinstellung nach erfolgter gewerkschaftsfeindlicher Entlassung. Trotz internationaler Solidaritätskampagnen und einer Beschwerde bei der ILO hat sich die Hotelleitung hartnäckig gegen ihre Wiedereinstellung gewehrt. Die Beschäftigten des Sheraton Grand Conakry, des größten Hotels in Guinea, hatten im März 2019 begonnen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um auf niedrige Löhne, unbezahlte Überstunden und eine fehlende gesundheitliche Versorgung zu reagieren. Der langwierige Prozess endete mit einer erfolgreichen Gewerkschaftswahl am 11. Februar 2020. Während dieser Zeit versuchte die Hotelleitung mit allen Mitteln, die Wahl zu verhindern, und ließ in einem offenkundig gewerkschaftsfeindlichen Akt die beiden Gewerkschaftsführer widerrechtlich entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im April 2021 wurden die Arbeitnehmerrechte in einer Müllsortieranlage für die Stadt Jerusalem in der Industriezone der Siedlung Atarot unterwandert. Etwa 110 palästinensische Beschäftigte schlossen sich der Gewerkschaft Maan an, um sich gegen die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu wehren. Die Arbeitgeber nutzten die durch COVID-19 verursachten finanziellen Zwänge, um die Bemühungen der Arbeitnehmer um gewerkschaftliche Organisierung zu schwächen. Dutzende von Beschäftigten wurden gezwungen, sich ohne Bezahlung beurlauben zu lassen, andere mussten sich ohne entsprechende Vorkehrungen auf dem Werksgelände aufhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten. Neun Beschäftigte, darunter auch führende Gewerkschaftsmitglieder, wurden entlassen.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Im Jahr 2021 wurde eine Reihe von Beschäftigten, die versucht hatten, eine Gewerkschaft zu gründen, von ihren Arbeitgebern willkürlich daran gehindert. Sie wurden entweder entlassen oder an einen anderen Standort versetzt.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 11. Juli 2021 erließ das irakische Elektrizitätsministerium eine Richtlinie, die Gewerkschaftsausschüsse verbietet und die Beschäftigten in staatlichen Unternehmen anweist, sich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung nicht an solchen Ausschüssen zu beteiligen. Darüber hinaus erteilte das irakische Ministerium für Industrie und Mineralien zwei führenden Gewerkschaftsmitgliedern disziplinarische Verwarnungen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Bemühungen um eine gewerkschaftliche Organisierung.

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

In Israel drohen die Sicherheitsdienste und Arbeitgeber palästinensischen Beschäftigten, die einer Gewerkschaft beitreten, mit der Aufhebung ihrer Arbeitserlaubnis.Hazem Bader / AFP

Neunjahrestrends: Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften