Marokko

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Regelmäßige Rechtsverletzungen

Unverändert gegenüber dem Vorjahr

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Kurz nachdem im Juni 2021 landesweit Wahlen für Belegschaftsvertreter*innen stattgefunden hatten, wurden Gewerkschaftsmitglieder der Callcenter von Webhelp und Sitel Group in Marokko rechtswidrig entlassen.

Bei Sitel wurden Mitarbeiter, die ein Gewerkschaftsbüro bei der Union Marocaine des Travailleurs (UMT) gegründet hatten, entlassen oder ohne Bezahlung suspendiert.

Bei Webhelp wurden Beschäftigte, die versuchten, an verschiedenen Standorten Gewerkschaften zu gründen, von der Geschäftsleitung eingeschüchtert und unter Druck gesetzt.

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Bestimmten Gruppen im öffentlichen Dienst wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert, wie etwa Richter*innen in Marokko.

Recht auf Tarifverhandlungen

Im vergangenen Jahr kam es in Marokko vermehrt zu Verstößen gegen das Tarifverhandlungsrecht. Unter anderem wurden gezielt Gewerkschaftsvertreter entlassen, und die Arbeitgeber weigerten sich, Tarifverhandlungen zu führen. Diese gewerkschaftsfeindlichen Maßnahmen hatten eine abschreckende Wirkung auf die Möglichkeiten der Beschäftigten, ihre Rechte kollektiv zu verteidigen, und wirkten sich negativ auf Tarifverhandlungen aus, die folglich in den meisten Unternehmen und Branchen praktisch nicht stattfanden. Frühere Vereinbarungen zwischen der Regierung und Vertretern von Gewerkschaftsverbänden wurden ausgesetzt, ohne dass sie umgesetzt werden konnten.

Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung

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