Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten
Am 31. Dezember 2020 hatten die jordanischen Behörden die willkürliche Auflösung der jordanischen Lehrervereinigung (JTA) veranlasst.
Der Verwaltungsbeschluss wurde schließlich am 31. Oktober 2021 vom Berufungsgericht in Amman aufgehoben, aber die JTA wurde weiterhin daran gehindert, zu arbeiten und die Lehrkräfte im Land zu vertreten, da keines der JTA-Vorstandsmitglieder seine Gewerkschaftstätigkeit wieder aufnehmen konnte.