Methodik

Der Globale Rechtsindex erklärt

1. Dokumentation von Rechtsverletzungen

Der IGB dokumentiert Verletzungen international anerkannter kollektiver Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Arbeitgeber. Die Methodik bezieht sich auf grundlegende Rechtsnormen bei der Arbeit, vor allem auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht.

Es werden Fragebogen an 331 nationale Gewerkschaften in 163 Ländern versandt, in denen sie über Verletzungen von Arbeitnehmerrechten mit entsprechenden Angaben berichten können.

Es finden regionale Sitzungen mit Sachverständigen für Menschen- und Gewerkschaftsrechte statt, bei denen die Fragebogen zunächst verteilt, erläutert und dann ausgefüllt werden.

Der IGB setzt sich darüber hinaus telefonisch und per E-Mail direkt mit Gewerkschaften in Verbindung, wenn Rechtsverstöße bekannt werden, um die relevanten Fakten zu bestätigen.

Rechtsexperten analysieren die geltenden Gesetze der einzelnen Länder, um Bereiche festzustellen, in denen international anerkannte kollektive Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend geschützt werden.

2. Veröffentlichung von Verletzungen in der IGB-Übersicht

Die dokumentierten Informationen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IGB zu Texten zusammengefasst und erhärtet. Diese Informationen sind über die Webseite der Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten öffentlich zugänglich survey.ituc-csi.org.

3. Codierung des Textes

Der Text zu jedem Land in der IGB-Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten wird anhand von 97 Indikatoren codiert, die von den Übereinkommen und der Rechtsprechung der ILO abgeleitet sind und sich auf Verletzungen von Arbeitnehmerrechten sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis beziehen.

Ein Land erhält jedes Mal einen Punkt, wenn die Textinformation einem Indikator entspricht. Jeder Punkt entspricht dem Wert 1. Nach der Codierung der für ein Land vorliegenden Informationen werden die Punkte addiert, um den Gesamtwert zu ermitteln.

4. Bewertung der Länder

Die Länder werden in Kategorien von 1-5+ bewertet, wobei es darum geht, inwieweit sie kollektive Arbeitnehmerrechte respektieren. Es gibt 5 Ratings, wobei 1 das beste und 5+ das schlechteste Rating ist, das ein Land bekommen kann. Der Entwicklungsstand, die Größe oder Lage eines Landes werden dabei nicht berücksichtigt, da grundlegende Rechte allgemeingültig sind und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall auf der Welt die Möglichkeit haben müssen, sie wahrzunehmen. Eine Kategorie mit einem hohen Rating bedeutet, dass die Beschäftigten in diesen Ländern nicht das Recht auf eine kollektive Stimme haben, da der Staat die Rechte nicht garantiert.

Beschreibung der Ratings

1 Sporadische Rechtsverletzungen

Kollektive Arbeitnehmerrechte werden generell garantiert. Die Beschäftigten können sich ungehindert zusammenschließen und ihre Rechte kollektiv gegenüber der Regierung und/oder Unternehmen vertreten und ihre Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen verbessern. Es kommt nur gelegentlich zu Arbeitnehmerrechtsverletzungen.

2 Wiederholte Rechtsverletzungen

Länder mit dem Rating 2 verfügen über leicht schwächere kollektive Arbeitnehmerrechte als diejenigen mit dem Rating 1. Die Regierungen und/oder Unternehmen haben bestimmte Rechte wiederholt verletzt und die Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen untergraben.

3 Regelmäßige Rechtsverletzungen

Die Regierungen und/oder Unternehmen greifen regelmäßig in kollektive Arbeitnehmerrechte ein oder versäumen es, wichtige Aspekte dieser Rechte uneingeschränkt zu garantieren. Es sind gesetzliche Defizite und/oder bestimmte Praktiken vorhanden, die häufige Rechtsverletzungen ermöglichen.

4 Systematische Rechtsverletzungen

Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 4 haben über systematische Rechtsverletzungen berichtet. Die Regierungen und/oder Unternehmen zielen darauf ab, die kollektive Stimme der Arbeitnehmer*innen zum Schweigen zu bringen, wodurch die Grundrechte gefährdet sind.

5 Rechte nicht garantiert

In Ländern mit dem Rating 5 lässt es sich am schlechtesten arbeiten. Die Gesetze mögen zwar bestimmte Rechte vorsehen, aber in der Praxis haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, sie wahrzunehmen und sind daher autokratischen Regimen und unlauteren Arbeitspraktiken ausgesetzt.

5+ Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit

Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 5+ verfügen über gleichermaßen begrenzte Rechte wie diejenigen in Ländern mit dem Rating 5. In Ländern mit dem Rating 5+ hängt dies jedoch mit zerrütteten Institutionen infolge interner Konflikte und/oder einer militärischen Besatzung zusammen. In diesen Fällen erhalten die Länder automatisch das Rating 5+.

Liste der zusammengesetzten Indikatoren

Die Methodik bezieht sich auf grundlegende Rechtsnormen bei der Arbeit, gestützt auf internationale Menschenrechtsnormen, vor allem die ILO-Übereinkommen 87 und 98 sowie die Rechtsprechung der ILO-Überwachungsmechanismen¹..

I. Bürgerliche Freiheiten

A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung

1. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder Geldstrafe gegen Gewerkschafter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 119-159
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 31-32
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

2. Verletzung der Grundfreiheiten von Gewerkschafter*innen (Freizügigkeit, Versammlungs- und Demonstrationsrecht, Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 190-201, 202-232, 233-268
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 35-39
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

3. Verletzung des Rechtes von Gewerkschaften und Gewerkschafter*innen auf den Schutz ihrer Räumlichkeiten und ihres Eigentums
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 275-292
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 40
Allgemeine Erhebung 2012 Abs. 59-62

4. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit in Bezug auf Rechtsverletzungen 1-3
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 160-189
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 29-32
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 60-62

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

5. Tötung oder Zwangsverschleppung von Gewerkschafter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 81-118
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

6. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (5) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

7. Andere Arten tätlicher Gewalt
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 67-118, 275-298
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30, 33, 35-39
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

8. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (7) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

9. Drohungen, Einschüchterung und Belästigung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 67-118
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30, 33
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

10. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (9) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

11. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder Geldstrafe gegen Gewerkschafter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 119-159
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 31-32
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

12. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (11) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

13. Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 233-268
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 35-39
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

14. Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsrecht
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 202-232
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 34-39
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

15. Einschränkung des Rechtes auf Freizügigkeit
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 190-201
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 34
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

16. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzungen unter (13)-(15) richten sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

17. Angriffe auf die Räumlichkeiten und das Eigentum von Gewerkschaften und Gewerkschafter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 275-292
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 40
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

18. Schweregrad
Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzungen unter (5)-(17)

19. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 160-189
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 29, 31-32
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

II. Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften

A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung

20. Generelles Verbot der Gründung von und/oder des Beitritts zu Gewerkschaften
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51

21. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Recht auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 315-418
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 45-67

22. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und Zusammensetzung von Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 472-513; 546-560
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 79-90

23. Vorherige Genehmigung für die Zulassung von Gewerkschaften erforderlich
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 419-444,448-471
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 68-70
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 82-87, 89-90

24. Gewerkschaftsmonopol
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 475-501
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 91

25. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 979-1013
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 180-188
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 162

26. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (Entlassung, Suspendierung, Versetzung, Degradierung)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1072-1185
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 199-210, 213

27. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1134-1162
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 214-224
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 173-193

28. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen Eingriffe von Arbeitgebern und/oder Behörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1215-1219
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 225-234
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 194-196

29. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor Eingriffen von Arbeitgebern und/oder Behörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1187-1230
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

30. Verletzung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden und Dachverbänden sowie auf den Beitritt zu internationalen Arbeitnehmerorganisationen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1014-1071
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

31. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (20)-(30)

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

32. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften
Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen.
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51

33. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Recht auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 315-418
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 45-67

34. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und Zusammensetzung von Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 472-513, 546-560
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 79-90

35. Vorherige Genehmigung für die Zulassung von Gewerkschaften erforderlich
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 427-444
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 68-70
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 82-87, 89-90

36. Gewerkschaftsmonopol
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 475-501
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 91

37. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender Gewerkschaften
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 979-1013
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 180-188
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 162

38. Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (u.a. Entlassung, Suspendierung, Versetzung, Degradierung)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1072-1185
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 199-210, 213

39. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (38) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

40. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1134-1162
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 214-224
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 173-193

41. Eingriffe von Arbeitgebern und/oder Behörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1215-1219
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 225-234
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 194-196

42. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor Eingriffen von Arbeitgebern und/oder Behörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1187-1230
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

43. Verletzung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden und Dachverbänden sowie auf den Beitritt zu internationalen Arbeitnehmerorganisationen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1014-1071
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

44. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (32)-(43)

III. Gewerkschaftsaktivitäten

A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung

45. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Wahl von Gewerkschaftsvertreter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 585-665
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 112-121
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 101-107

46. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Ausarbeitung von Satzungen und internen Regeln sowie auf eigene Verwaltung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 561-584, 666-679
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-111
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114

47. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation und Kontrolle der Finanzverwaltung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 680-715
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108, 124-127
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 108-111

48. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und Programmen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 716-750
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-112, 124-127
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114

49. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (45)-(48)

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

50. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Wahl von Gewerkschaftsvertreter*innen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 585-665
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 112-121
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 101-107

51. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Ausarbeitung von Satzungen und internen Regeln sowie auf eigene Verwaltung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 561-584, 666-679
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-111
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114

52. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation und Kontrolle der Finanzverwaltung
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 680-715
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108, 124-127
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 108-111

53. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und Programmen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 716-750
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-112, 124-127
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114

54. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (50)-(53)

IV. Tarifverhandlungsrecht

A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung

55. Generelles Verbot von Tarifverhandlungen
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51

56. Unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

57. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Tarifverhandlungsrecht
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1239-1288
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 261-264
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 168, 209

58. Ausschluss von Verhandlungsthemen/Einschränkungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1289-1312
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 250

59. Obligatorisches Schiedsverfahren
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1415-1419
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 254-259
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 246-250

60. Übermäßige Anforderungen und/oder keine objektiven, vorher festgelegten und präzisen Kriterien mit Blick auf die Feststellung und/oder die Anerkennung von Gewerkschaften als Tarifpartei (einschließlich Verstößen gegen die Rechte von Minderheitsgewerkschaften)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1342-1403
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 238-243
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 224-240

61. Eingriffe in Tarifverhandlungen (u.a. Festlegung der Verhandlungsebene, Verhinderung zeitlicher Beschränkungen, Angebot besserer Arbeitsbedingungen durch individuelle Vereinbarungen)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1420-1470
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 244-249
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 198, 200, 208, 214, 222-223

62. Verstoß gegen laufende Tarifverträge
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1313-1321, 1327-1341
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 251-253
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 201-207

63. Eingriffe in Konsultationen mit Arbeitnehmerorganisationen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

64. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (55)-(63)

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

65. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes auf Tarifverhandlungen
Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen.

66. Unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

67. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Tarifverhandlungsrecht
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1239-1288
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 261-264
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 168, 209

68. Ausschluss von Verhandlungsthemen/Einschränkungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1289-1312
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 250

69. Obligatorisches Schiedsverfahren
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1415-1419
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 254-259
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 246-250

70. Übermäßige Anforderungen und/oder keine objektiven, vorher festgelegten und präzisen Kriterien mit Blick auf die Feststellung und/oder die Anerkennung von Gewerkschaften als Tarifpartei (einschließlich Verstößen gegen die Rechte von Minderheitsgewerkschaften)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1342-1403
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 238-243
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 224-240

71. Eingriffe in Tarifverhandlungen (u.a. Festlegung der Verhandlungsebene, Verhinderung zeitlicher Beschränkungen, Angebot besserer Arbeitsbedingungen durch individuelle Vereinbarungen)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1420-1470
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 244-249
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 198, 200, 208, 214, 222-223

72. Verstoß gegen laufende Tarifverträge
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1313-1321, 1327-1341
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 251-253
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 201-207

73. Keine Konsultationen mit Arbeitnehmerorganisationen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

74. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (65)-(73)

V. Streikrecht

A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung

75. Generelles Streikverbot
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 152-153, 170-171
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 122, 140, 144, 159

76. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Streikrecht (einschließlich einer übermäßig weit gefassten Definition wesentlicher Dienste)
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 154-160
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 127

77. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und/oder der Art des Streiks
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 758-786
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 165-168, 173
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 124-126, 142

78. Übertriebene Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 789-814
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 170-172
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 144-148

79. Obligatorisches Schiedsverfahren im Falle von Streiks
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 816-823
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 153
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 153-156

80. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen die Aussetzung und/oder die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Streiks seitens der Verwaltungsbehörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 907-913
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157

81. Eingriffe in die Festlegung von Mindestdienstleistungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 864-906
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 161-162
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 136-139

82. Keine oder unzureichende ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 824-852
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 164
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 141

83. Eingriffe der Arbeitgeber und/oder der Behörden während eines Streiks gesetzlich zulässig (u.a. Rückbeorderung an den Arbeitsplatz, Einstellung von Beschäftigten während eines Streiks, Arbeitsverpflichtung)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 917-929
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 163, 174-175
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 149-152

84. Übermäßige Sanktionen im Falle der gesetzmäßigen Wahrnehmung des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 951-976
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 176-178
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157-160

85. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (75)-(84)

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

86. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes in der Praxis
Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen.

87. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Streikrecht (einschließlich einer übermäßig weit gefassten Definition wesentlicher Dienste)
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 154-160
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 127, 129-135

88. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und/oder der Art des Streiks
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 758-786
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 165-168, 173
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 124-126, 142

89. Übertriebene Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 789-814
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 170-172
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 144-148

90. Obligatorisches Schiedsverfahren im Falle von Streiks
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 816-823
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 153
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 153-156

91. Aussetzung und/oder Feststellung der Rechtswidrigkeit von Streiks seitens der Verwaltungsbehörden
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 907-913
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157

92. Eingriffe in die Festlegung von Mindestdienstleistungen
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 864-906
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 161-162
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 136-139

93. Keine oder unzureichende ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 824-852
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 164
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 141

94. Eingriffe der Arbeitgeber und/oder der Behörden während eines Streiks (u.a. Rückbeorderung an den Arbeitsplatz, Einstellung von Beschäftigten während eines Streiks, Arbeitsverpflichtung)
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 917-929
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 163; 174-175
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 149-152

95. Übermäßige Sanktionen im Falle der gesetzmäßigen Wahrnehmung des Streikrechts
ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 951-976
Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 176-178
Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157-160

96. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet
Rechtsverletzung unter (95) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

97. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit
Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (86)-(96)

¹Sachverständigenausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen (CEACR), Ausschuss für die Durchführung der Normen (CAS) und Ausschuss für Vereinigungsfreiheit (CFA). S. insbesondere:

Die Liste der Indikatoren wurde abgeändert aus David Kucera and Dora Sari. 2018. “New Labour Rights Indicators: Method and Trends for 2000-2015”, International Labour Review (Akzeptiertes Manuskript online: 9. März 2018, 05:10 UHR EST | DOI: 10.1111/ilr.12084)