Slowakei

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Wiederholte Rechtsverletzungen

Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr

Region:Europa

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Repressive Gesetze

Am 4. Februar 2021 hat das slowakische Parlament Arbeitsgesetzänderungen verabschiedet, durch die die Gewerkschaften des Landes ernsthaft untergraben werden. Es gelten neue Regeln für die Vertretung von Gewerkschaften in Betrieben, und es wird stark in die Autonomie der Gewerkschaften eingegriffen, wenn es darum geht, ihre eigenen Statuten und Regeln festzulegen, ihre Vertreter*innen zu wählen und ihre Aktivitäten zu organisieren.

Diese ohne Anhörung der Gewerkschaften beschlossenen Änderungen zielen konkret darauf ab, die Position des Gewerkschaftsbundes KOZSR als repräsentativste Arbeitnehmervertretung beim dreigliedrigen Dialog zu schwächen und stattdessen Organisationen Zutritt zu verschaffen, die in keiner Weise repräsentativ sind, insbesondere diejenigen, die auf der Seite des Arbeitsministeriums stehen.

Recht auf Privatsphäre

In der Slowakei wurden Logistikzentren von Amazon im Zuge der Analyse von "Sicherheitsrisiken" wie “gewerkschaftliche Organisierung und Gewerkschaftspräsenz” überwacht. Die gesammelten Daten umfassten die Teilnehmerzahl bei jedem Protest, die Streikbeteiligung und sogar die Verteilung von Flugblättern. Zu den weiteren Spionageaktivitäten gehörte die Erstellung falscher Profile in den sozialen Medien, um die Organisator*innen von Protesten zu beobachten und Facebook-Gruppen zu infiltrieren.

Recht auf Tarifverhandlungen

Am 4. Februar 2021 hat das slowakische Parlament Arbeitsgesetzänderungen beschlossen, die die Tarifverhandlungen in dem Land ernsthaft untergraben. Kraft der neuen Bestimmungen, die zuvor nicht mit den Gewerkschaften erörtert worden waren, wurde die Ausweitung von auf höherer Ebene abgeschlossenen Tarifverträgen untersagt. Nur vor dem 1. März 2021 abgeschlossene Verträge blieben bis zum Ende ihrer Laufzeit in Kraft. Diese Änderungen werden katastrophale Auswirkungen auf die Tarifbindung in der Slowakei haben, die aktuell bei lediglich 26 Prozent liegt.

Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung

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