Katar

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Systematische Rechtsverletzungen

Unverändert gegenüber dem Vorjahr

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Ausschluss Beschäftigter vom arbeitsrechtlichen Schutz

Katar hat seit 2017 eine Reihe wichtiger Reformen durchgeführt, um das Kafala- (Bürgen-) System abzuschaffen und den arbeitsrechtlichen Schutz auf die Arbeitsmigrant*innen in dem Land auszuweiten. Im Januar 2020 hat Katar zwei Ministerialerlasse verabschiedet, die es Arbeitskräften ermöglichen, ihren Arbeitgeber während der Laufzeit ihres Arbeitsvertrages jederzeit zu wechseln (durch die Abschaffung der Einverständniserklärung) und das Land entweder vorübergehend oder für immer zu verlassen, ohne dass sie dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen (durch die Abschaffung des Ausreisevisumzwangs).

Am 20. März 2021 trat Katars nicht diskriminierender Mindestlohn für alle Arbeitskräfte aller Nationalitäten und Sektoren, einschließlich Hausangestellten, in Kraft. Zusätzlich zu dem monatlichen Mindestgrundlohn von 1.000 Katar-Riyal (275 US$) sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeber Zulagen in Höhe von mindestens 300 Katar-Riyal und 500 Katar-Riyal für Essen bzw. Unterbringung zahlen müssen, sofern von ihnen nicht selbst bereitgestellt. Mehr als 400.000 Arbeitskräfte, d.h. 20% des privaten Sektors, werden von dem neuen Gesetz direkt durch Lohnerhöhungen profitieren.

Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung

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