Recht auf Tarifverhandlungen
Die Fluggesellschaft Malaysia Airlines weigert sich seit langem, Tarifverträge auf Besatzungsvorgesetzte auszuweiten, da sie als Teil des Managements angeblich keine Gewerkschaftsvertretung haben können. Die Flugbegleitergewerkschaft National Union of Flight Attendants of Malaysia (NUFAM), die Kabinenpersonal bei Malaysia Airlines vertritt, hat das Bundesgericht angerufen, das im Juli 2020 nach einem langwierigen Verfahren zu der Ansicht gelangte, dass auch Vorgesetzte das Recht auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft und auf Tarifverhandlungen haben. Der Gewerkschaftsbund Malaysian Trades Union Congress hat die Fluggesellschaft aufgefordert, die NUFAM unverzüglich als legitime Vertretung der Vorgesetzten bei Tarifverhandlungen anzuerkennen, was die Gesellschaft weiterhin ablehnt.