Iran

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Rechte nicht garantiert

Unverändert gegenüber dem Vorjahr

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Recht auf Privatsphäre

Im Iran wurden Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften routinemäßig vom Staat überwacht und schikaniert, darunter Parvin Mohammadi, der stellvertretende Vorsitzende der Freien Gewerkschaft iranischer Beschäftigter, der im April 2020 gerade erst unter Auflagen aus dem Gefängnis Kachouii in Karaj entlassen worden war, wo er ein Jahr lang wegen “staatsfeindlicher Propaganda” eingesessen hatte.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit

Im Vorfeld des 1. Mai hat der Nachrichtendienst der Revolutionsgarden im Iran Arbeitnehmerrechtsaktivisten gemobbt und angerufen, um ihnen mit einer Verhaftung zu drohen, falls sie Feierlichkeiten anlässlich des 1. Mai planten oder daran teilnähmen. Die Regierung hat zudem mehrere Gewerkschafter in Vorbeugehaft genommen, u.a. den Lehrer und Gewerkschafter Esmail Abdi.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte

Im Mai 2020 hat das Strafgericht Arak im Iran 42 Beschäftigte von Azarab Industries, einem Verarbeitungsbetrieb, der Bauteile für Kraftwerke und Raffinerien herstellt, wegen ihrer Beteiligung an einem Protest zur Forderung nach der Zahlung ausstehender Löhne zu einem Jahr Gefängnis, 74 Peitschenhieben und einem Monat Zwangsarbeit verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die Beschäftigten, die an der Demonstration teilgenommen hatten, der Störung der öffentlichen Ordnung und der Beamtenbeleidigung schuldig gemacht hätten.

Recht auf bürgerliche Freiheiten

Im Iran wurde der Teheraner Lehrer und Gewerkschafter Esmail Abdi am 17. März 2020 aus dem Gefängnis Evin in Teheran entlassen. Er hatte seit dem 20. Januar 2018 hinter Gittern verbracht und war ursprünglich im Zusammenhang mit seinen Gewerkschaftsaktivitäten zugunsten der Rechte von Lehrkräften verhaftet worden.

Trotz seiner Haftentlassung im März wurde Abdi am 21. April erneut in Gewahrsam genommen. Diese erneute Verhaftung fand vor dem Hintergrund einer gegen prominente Gewerkschaftsaktivisten gerichteten neuen Welle staatlicher Repression und willkürlicher Verhaftungen im Vorfeld des 1. Mai statt.

Recht auf Gerechtigkeit

Im Iran wurde der Teheraner Lehrergewerkschafter Esmail Abdi am 17. März 2020 aus dem Gefängnis Evin in Teheran entlassen. Er hatte seit dem 20. Januar 2018 hinter Gittern verbracht und war ursprünglich im Zusammenhang mit seinen Gewerkschaftsaktivitäten zugunsten der Rechte von Lehrkräften verhaftet worden. Trotz seiner Haftentlassung im März musste Abdi am 21. April erneut ins Gefängnis, wo er ohne offizielle Anklageerhebung und ohne Zugang zu seinem Anwalt festgehalten wurde. Diese erneute Verhaftung fand vor dem Hintergrund einer neuen Welle staatlicher Repression gegen prominente Gewerkschaftsaktivisten im Iran statt, nur wenige Tage vor dem 1. Mai.

Strafverfolgung führender Gewerkschaftsvertreter*innen wegen Streikbeteiligung

Im Iran wurden sieben Beschäftigte wegen ihrer Beteiligung an einem friedlichen Protest zur Forderung nach Arbeitsplätzen und besseren Lebensbedingungen bei der Goldmine Agh-Darreh in Takab im Nordwesten des Landes angeklagt und verurteilt. Im Iran werden Streiks vielfach brutal unterbunden und mit Strafverfolgung der Beteiligten geahndet. In Takab ordnete das Gericht die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 5 Millionen Toman oder eine 21-monatige Haftstrafe an. Daryoush Nikzad, einer der Beschäftigten, war nicht in der Lage, ein solches Bußgeld zu zahlen und wurde am 10. Juni 2020 festgenommen, um die Haftstrafe anzutreten. Alle verurteilten Männer befanden sich in der verarmten Region Takab in finanziellen Schwierigkeiten. Einheimische versuchten, Geld zu sammeln, um die Bußgelder zahlen zu können und den anderen Verurteilten eine Haftstrafe zu ersparen.

Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung

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